Der Verfassungsschutz muss Informationen zu Treffen zwischen Hans-Georg Maaßen und AfD-Politikern preisgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Geklagt hatte ein Journalist des "Tagesspiegels".
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss nach einem Gerichtsbeschluss einem Journalisten Auskunft zu Treffen seines früheren Präsidenten
Da die Gespräche keine operativen Vorgänge darstellten, müsse in der Regel Auskunft erteilt werden, stellten die Richter des Verwaltungsgerichts Köln in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss fest. Der pauschale Verweis auf Vertraulichkeit genüge nicht, um eine Ausnahme zu begründen.
Mitarbeiter des Amtes dürften außerhalb des parlamentarischen Kontrollgremiums mit Dritten nur über Inhalte sprechen, die nicht geheimhaltungsbedürftig seien. Einem Auskunftsbegehren über solche Inhalte sei grundsätzlich zu entsprechen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden müsste. Das BfV äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Beschluss.
Spekulationen über politische Nähe Maaßens zur AfD
Ein Redakteur des "Tagesspiegels" hatte das BfV um Auskünfte zu Treffen Maaßens mit AfD-Politikern gebeten. Darauf hatte dieser zuerst eine allgemeine Antwort bekommen. Auf eine erneute Bitte reagierte das Bundesamt nicht.
Daraufhin stellte der Journalist beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag. Die Gespräche von Maaßen mit AfD-Politikern hatten im September zu Spekulationen über eine mögliche politische Nähe des Beamten zur AfD geführt.
Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte geltend gemacht, dem Auskunftsbegehren stünden schutzwürdige Interessen entgegen. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Wahrung der Vertraulichkeit, die der Aufgabenerfüllung des Amtes dienten. Ein unbefangener Austausch biete den Parlamentariern Einblick in die Tätigkeit des Amtes und sei vertrauensbildend. (dpa/thp)
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