Deutschland darf Ceta ratifizieren: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnt mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung zum Handelsabkommen ab. Für Österreich ist der Spruch eine Richtschnur.

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Die deutsche Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.

Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Deutschland muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht aus Karlsruhe.

Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln.

Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)

Christian Kern: "Entscheidungsgrundlage für Österreich"

Der Spruch ist auch eine Richtschnur für Österreich. Im Ö1-"Morgenjournal" hatte Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) am Donnerstagmorgen gesagt: "Wenn das Gericht in Karlsruhe Ja sagen würde, dann wäre das mit Sicherheit eine wichtige Entscheidungsgrundlage".

Die österreichischen Sozialdemokraten wollen sich am Freitag in einer Parteisitzung auf eine einheitliche Linie zu Ceta einigen. In einer Mitgliederbefragung hatten die SPÖ-Anhänger Ceta abgelehnt.   © dpa

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