Nach § 219a des Strafgesetzbuches dürfen in Deutschland Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nicht genauer darüber informieren. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel setzt sich für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen ein. (Teaserbild: iStockphoto/September15)
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Veraltet und ungerecht? Deutsches Abtreibungsrecht steht zur Diskussion
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