Ein Richter hat den Ausschluss der US-Nachrichtenagentur AP von Presseterminen mit Präsident Trump im Weißen Haus vorläufig bestätigt.

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Der Richter Trevor McFadden lehnte am Montag einen Eilantrag von AP ab, setzte für den 20. März jedoch eine Anhörung für eine erneute Prüfung des Falls an.

Es geht um den "Golf von Amerika"

AP hatte sich geweigert, den Golf von Mexiko wie von Trump gewünscht "Golf von Amerika" zu nennen. AP-Reportern wurde daraufhin mehrfach der Zugang zu Terminen des Präsidenten im Oval Office verweigert. Mitte Februar wurde die Nachrichtenagentur dann dauerhaft aus Trumps Büro und der Präsidentenmaschine verbannt.

AP hatte daraufhin drei Mitarbeiter Trumps verklagt. In ihrer am Freitag eingereichten Klageschrift argumentiert die Nachrichtenagentur, dass die Verweigerung des Zugangs zum Oval Office und zur Air Force One gegen den ersten Zusatz der US-Verfassung verstoße, der die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert.

Richter mit Forderung ans Weiße Haus

Bei den Beklagten handelt es sich um die Stabschefin des Weißen Hauses, Susan Wiles, Vize-Stabschef Taylor Budowich und die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt. Die Nachrichtenagentur erklärte, sie wolle mit dem Schritt ihr "Recht auf redaktionelle Unabhängigkeit verteidigen".

Die Anwälte des Weißen Hauses wiesen die Argumentation von AP mit der Begründung zurück, dass "es im Ermessen des Präsidenten liegt zu entscheiden, wer besonderen Medienzugang zu exklusiven Veranstaltungen erhält". Der Richter lehnte zwar die Forderung von AP ab, ihren Ausschluss mit einer einstweilige Verfügung zumindest vorübergehend rückgängig zu machen, nannte den Ausschluss US-Medienberichten zufolge aber "problematisch" und forderte das Weiße Haus auf, die Entscheidung zu überdenken. (afp/bearbeitet von phs)

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