Die Prüfung des Kronzeugenstatus für Thomas Schmid ist abgeschlossen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür seien erfüllt, Schmid werde der Status zuerkannt, teilte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit.

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Thomas Schmid wird in der Chataffäre tatsächlich Kronzeuge: Der entsprechende Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sei durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat geprüft worden, teilte die WKStA mit.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus sind der Behörde zufolge erfüllt. Zu prüfen ist dabei einerseits, ob sich der Beschuldigte freiwillig an die Staatsanwaltschaft wendet und ein reumütiges Geständnis über seinen Beitrag zur Tat ablegt. Andererseits muss sein Wissen neue Tatsachen oder Beweise offenbaren, die eine Aufklärung von Straftaten über seine eigene Tat hinaus fördern.

Diese Voraussetzungen wurden von Anwälten diverser Beschuldigter zuletzt bezweifelt. Ein unmittelbares Rechtsmittel gegen die Verleihung des Status gibt es aber nicht.

Schmid muss eine Teilschadensgutmachung leisten

Schmid muss weiter zur Aufklärung der Causa beitragen und eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten. Erfüllt Schmid diese Verpflichtungen, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.

Der Ex-ÖBAG-Chef hatte sich 2022 für eine umfassende Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft entschieden. Schmid war auch Generalsekretär im Finanzministerium und hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei wurden prominente ÖVP-Vertreter - darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz - in mehreren Causen schwer belastet.

Casag-Verfahren fasst Ibiza-Ermittlungen zusammen

Im sogenannten Casag-Verfahren sind jene Ermittlungsstränge zusammengefasst, die sich aus dem Ibiza-Video ergeben haben. Darunter sind etwa die Ermittlungen um diverse Postenbesetzungen bei den Casinos Austria (Casag) und der ÖBAG sowie die Inseratenaffäre bzw. das sogenannte "Beinschab-Tool". Dabei sollen durch mit Steuergeld aus ÖVP-geführten Ministerien Umfragen bezahlt worden und in Medien platziert worden sein, von denen Kurz und die ÖVP profitiert haben sollen.

Die ÖVP zeigte sich in einer der APA übermittelten Stellungnahme überrascht: Viele Rechtsexperten würden die Meinung vertreten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus nicht vorliegen.

"Es scheint, als würde mit dieser Entscheidung rechtliches Neuland betreten werden. Nachdem die bisherigen Aussagen von Thomas Schmid im Zusammenhang mit der Intention, den Kronzeugenstatus zu erhalten, zu sehen sind, wird die Frage der Glaubwürdigkeit letztendlich von Gerichten zu beantworten sein."

Schmid musste lange auf Kronzeugenstatus warten

Auf die Verleihung des Kronzeugenstatus musste Schmid fast zwei Jahre lange warten. Den entsprechenden Antrag stellte er bereits im Dezember 2022. Sein Anwalt Roland Kier zeigte sich in einer Aussendung zufrieden: "Der Rechtsstaat meint es also ernst mit der Korruptionsbekämpfung. Auch Regierungskriminalität wird in Österreich effektiv verfolgt und die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden gewürdigt." Die Genehmigung des Kronzeugenstatus sieht er daher auch als "Bewährung des Rechtsstaats".

Neben Schmid hat auch bereits die Meinungsforscherin Sabine Beinschab diesen Status erhalten. Anklagen in den Hauptpunkten des Verfahrenskomplexes liegen aber noch keine vor. In einem Nebenstrang wurde allerdings Kurz auch aufgrund von Schmids Aussagen wegen falscher Beweissaussage in erster Instanz verurteilt - seine Berufung ist derzeit noch anhängig. Außerdem wurden einige Verfahrensstränge eingestellt. (APA/bearbeitet von ank)

Verwendete Quellen

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