Der ORF hat bei seinen Recherchen über Norbert Hofers Israel-Reise die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Objektivität eingehalten: Zu diesem Urteil kommt die Medienbehörde KommAustria. Noch in einem weiteren Punkt weist sie Hofers Beschwerde ab.

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Norbert Hofer ist mit einer Beschwerde gegen den ORF abgeblitzt. Die Medienbehörde KommAustria wies die Vorwürfe des ehemaligen FPÖ-Präsidentschaftskandidaten zurück. Der Bescheid kann auf der Website der RTR eingesehen werden.

Tempelberg-Affäre neu aufgerollt

Hofer hatte dem Sender vorgeworfen, man habe in der Live-Sendung "Das Duell" versucht, ihn lächerlich zu machen - und damit gegen die Objektivitätsvorgaben verstoßen. Der ORF hatte den Dritten Nationalratspräsidenten mit Recherchen zu dessen Israel-Reise konfrontiert, wonach ein von ihm geschilderter Vorfall nie stattgefunden hätte.

Moderatorin Ingrid Thurnher präsentierte in der Sendung Rechercheergebnisse des ORF, darunter ein Interview mit einem Sprecher der zuständigen israelischen Polizei.

Demzufolge hatte sich ein Vorfall, wie von Hofer beschrieben, im fraglichen Zeitraum am Tempelberg und in dessen weiterer Umgebung nicht zugetragen. Thurnher fragte, ob Hofer bei seiner Schilderung etwas verwechselt haben könnte. Sie wurde daraufhin mit zahlreichen Hasspostings konfrontiert.

KommAustria befragte Zeugen

Die KommAustria führte nach eigenen Angaben eine umfangreiche Beweisermittlung durch. Unter anderem wurden die ORF-Recherchen untersucht und vier Zeugen des Senders befragt.

Die Medienbehörde kam zu dem Schluss, "dass der ORF seine Recherchen auf Basis von Hofers öffentlichen Darstellungen zum Vorfall am Tempelberg mit bestmöglicher Genauigkeit und Sorgfalt durchführte, insbesondere auch durch das Interview mit dem israelischen Pressesprecher der Polizei".

Die Befragung eines von Norbert Hofer benannten Zeugen, der mit ihm in Israel war, habe ergeben, dass beide nicht unmittelbar Zeugen des strittigen Vorfalls und des abgegebenen Schusses waren, sondern sich in einiger Entfernung vom Tatort aufhielten und von Dritten im Sinne von Hofers späteren Darstellungen über den angeblichen Ablauf des Vorfalls informiert wurden.

ORF "muss nicht jede denkbare Version abklären"

"Aus den Verpflichtungen des Objektivitätsgrundsatzes bzw. den Anforderungen an die journalistische Sorgfalt kann nicht abgeleitet werden, dass jede denkbare Version einer Schilderung mit divergierenden Tatbestandselementen abgeklärt werden muss, bevor ein Betroffener mit Rechercheergebnissen konfrontiert wird", hieß es vonseiten der Behörde.

Zudem habe Hofer die Möglichkeit gehabt, in der Sendung Stellung zu nehmen. Es sei weder nachvollziehbar, dass Hofer sich dem von ihm selbst in den Medien platzierten Thema unvorbereitet ausgesetzt sah, noch dass es einer besonderen Vorbereitung auf die nochmalige Schilderung persönlicher Erlebnisse bedurft hätte.

Keine Herabwürdigung von Hofer

Auch einen angeblichen Versuch der Moderatorin, Hofer durch mimische Stilmittel lächerlich zu machen, sah die Medienbehörde nicht.

Es sei dem ORF-Gesetz nicht zu entnehmen, dass die Moderatorin einer Live-Diskussion das Objektivitätsgebot nur dann einhalte, wenn sie im Verlauf einer emotional geführten Debatte selbst keinerlei Emotionen zeige. Eine Herabwürdigung des Studiogastes sei in dem damaligen Verhalten Thurnhers jedenfalls nicht erkennbar.

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