- Heinz-Christian Strache wird in der Causa Asfinag vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen.
- Auch für Straches Freund Siegfried Stieglitz geht das Verfahren positiv aus.
Ex-Vizekanzler
Für das Gericht reichte die Beweislage nicht aus, weswegen ein Freispruch im Zweifel erfolgte. Auch Straches Freund Siegfried Stieglitz wurde freigesprochen.
In dem Verfahren ging es um Bestechung und Bestechlichkeit. Die Angeklagten hatten sich nicht schuldig bekannt. Es war bereits der zweite Prozess gegen den Ex-FPÖ-Chef wegen Bestechlichkeit nach Veröffentlichung des Ibizia-Videos.
Ende August 2021 war der Ex-FPÖ-Chef vom Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) in erster Instanz verurteilt worden. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen.
Richterin: Für Verurteilung braucht es eine volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld
In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin, dass für eine Verurteilung volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehen muss. Nach Wertung der Beweise sei es daher unter Anwendung des Zweifel-Grundsatzes zu Freisprüchen gekommen. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert. Dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusst habe, sei aber nicht bewiesen.
Dass Stieglitz in einem Chat diesbezüglich "Ich bin dabei" geschrieben, bedeute auch nicht, dass ein Zusammenhang mit der Postenbesetzung bestehe. Kurznachrichten seien schnell geschrieben. Das Argument der beiden Angeklagten, dass es sich um ein reines Freundschaftsverhältnis und kein Amtsgeschäft gehandelt hat, ließ die Richterin ebenso im Zweifel gelten.
WKStA ortete ein "sehr dichtes Beweissubstrat"
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer noch ein "sehr dichtes Beweissubstrat" gesehen. Die von den Angeklagten ins Spiel gebrachte Freundschaft sei bei der Besetzung des Aufsichtsrats nur am Rande relevant gewesen, es habe sich vielmehr um eine Zweckgemeinschaft gehandelt, wurde argumentiert.
Auch sei es darum gegangen, den politischen Willen durch Besetzungen in der kritischen Infrastruktur umzusetzen. Dass Ex-Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) selbstständig gehandelt haben könnte, glaubte die WKStA nicht. Strache habe vielmehr als "Kapitän" der blauen Regierungsmannschaft alle Fäden in der Hand haben wollen.
Als "falsch" bezeichnete die Vorwürfe Straches Anwalt in seinem Plädoyer Straches Anwalt in seinem Plädoyer. Strache sei nämlich nicht für die Bestellung von Asfinag-Aufsichtsräten verantwortlich gewesen.
Es könne nicht sein, dass "Einladungen von Politikern verboten sind", hatte zuvor auch Stieglitz' Verteidiger betont. Die Spenden stünden in keinem Zusammenhang mit der Besetzung des Aufsichtsratspostens.
Richterin Mona Zink folgt WKStA-Argumentation nicht
Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht. Es wird eine Berufung erwartet.
Richterin Monika Zink bezeichnete die Vorgänge als "unschön", Interventionen habe es jedenfalls gegeben. Allerdings habe Strache "im Zweifel" gar nichts von Stieglitz' Spende gewusst, daher gebe es "im Zweifel" keine Verbindung zum Amtsgeschäft.
Auch Stieglitz' Aussage, dass er eben nicht der FPÖ, sondern dem parteinahen Verein "Austria in Motion" eine Spende zukommen habe wollen, sei glaubwürdig und würde von Zeugen gestützt. (ank/APA)
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