Ex-FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache darf offenbar bei der Gemeinderatswahl in Wien am 11. Oktober kandidieren. Dies hat die Bezirkswahlbehörde bei einer Sitzung am Montagabend entschieden. Strache fungiert als Spitzenkandidat des "Team HC Strache".
Der frühere FPÖ-Chef und Vizekanzler
Die Kleinstpartei "Wandel" sowie der Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler haben beantragt, dass Strache aus dem Register entfernt wird, da sie daran zweifeln, dass er seinen Lebensmittelpunkt wie angegeben in Wien hat. Darüber hat nun die Bezirkwahlbehörde, in der alle Fraktionen vertreten sind, entschieden. Dem Vernehmen nach endete die Sitzung mit sechs gegen drei Stimmen für den Verbleib Straches im Wählerverzeichnis.
Verfahren wegen Straches Hauptwohnsitz
Eine offizielle Bestätigung gab es dafür nicht, die Causa unterliegt der Amtsverschwiegenheit. Strache wird über das Ergebnis schriftlich informiert. Bleibt er im Verzeichnis, kann er am Urnengang am 11. Oktober teilnehmen.
In der Angelegenheit gibt es noch ein weiteres damit zusammenhängendes Verfahren. Denn der "Wandel" hat auch eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Magistratsabteilung 62 geschickt, da man eben der Meinung ist, dass Straches Hauptwohnsitz nicht wie behauptet in Wien ist. Man muss in Wien wohnhaft sein, um bei der Wien-Wahl antreten als auch wählen zu können.
Strache behauptet, im 3. Wiener Gemeindebezirk zu wohnen und in Klosterneuburg (NÖ) nur am Wochenende zwei Tage mit seiner Familie zu verbringen. Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung hat die MA 62 ein Prüfverfahren eingeleitet, das über die routinemäßige Kontrolle von Wahlkandidaten hinausgeht. In diesem Meldeverfahren gibt es noch kein Ergebnis. (apa/fra) © APA
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