Österreich will wirksamer gegen Terroristen, Extremisten und Spione ermitteln. Die Regierung hat das Staatsschutzgesetz beschlossen - ohne die Stimmen der Opposition. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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In einer leicht "entschärften" Version hat die Regierung das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) beschlossen. Oder, wie die Grünen es formulieren: Es sei gelungen, dem Gesetz noch einige "Giftzähne" zu ziehen. Doch worum geht es?

Wozu braucht es ein neues Gesetz?

Grund für die Reform ist die angestiegene Terrorgefahr. Ermittler sollen künftig die Möglichkeit haben, verdächtige Einzelpersonen zu beobachten und deren Telefon- und Kontaktdaten zu sammeln, auch wenn sie noch keine Straftat begangen haben.

Was regelt das neue Gesetz?

Kurz gesagt: die Organisation und Aufgaben des polizeilichen Staatsschutzes. Ermittlungen im Umfeld von Terrorverdächtigen fallen in den Bereich des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

Das BVT bekommt nun mehr juristische Freiheiten. Ein richterlicher Beschluss für die Überwachung Verdächtiger ist nicht mehr notwendig.

Ungewöhnlich ist das nicht zuletzt deshalb, weil Polizeiarbeit bisher vor allem bedeutete, bereits begangene Verbrechen aufzuklären - und nicht, mögliche Straftaten zu verhindern.

In welchen Situationen gelten die neuen Regeln?

Das Gesetz greift, wenn damit zu rechnen ist, "dass es zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, insbesondere zu ideologisch oder religiös motivierter Gewalt" kommt.

Es reicht der Verdacht auf einen bevorstehenden "verfassungsgefährdenden Angriff".

Wozu sind Ermittler in der Praxis befugt?

Polizisten dürfen beispielsweise Körperkameras tragen. Es dürfen V-Leute (Vertrauenspersonen) angeworben werden, die nicht zum Behördenapparat gehören.

Dieser Punkt wurde sehr kontrovers diskutiert. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner betonte, dass man im kriminalpolizeilichen Bereich gute Erfahrungen mit V-Leuten gemacht habe.

Detailliert ist in dem Gesetz die Datenspeicherung geregelt - etwa bezüglich Handys und IP-Adressen, aber auch Stammdaten.

Daten Verdächtiger dürfen demnach fünf Jahre gespeichert werden (oder sechs, wenn von erneuter Gefahr auszugehen ist), von deren Begleit- und Kontaktpersonen drei Jahre. Gelöscht werden müssen die Daten, wenn sie keinen Beitrag mehr zu Ermittlungen leisten.

Was sorgte für Kritik?

Diskutiert wurde vor allem der umfangreiche Deliktkatalog, der laut Austria Presse Agentur ursprünglich zum Beispiel auch die "Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole" und die "Vorbereitung eines Hochverrats" enthielt.

Nun geht es im Großen und Ganzen um Straftaten, die auf Terrorismus abzielen, auch wenn es beispielsweise um Zusammenschlüsse und Anleitungen dazu geht.

Auch Landfriedensbruch, Preisgabe von Staatsgeheimnissen, Computerhacks, Verhetzung, die zu Gewalt anstachelt und bewaffnete Gruppierungen fallen unter das PStSG, wenn sie terroristisch bzw. "ideologisch oder religiös motiviert" sind.

Kritisiert wurde auch die fehlende richterliche Kontrolle, die etwa die Österreichische Richtervereinigung moniert. Ein in das Innenministerium eingegliederter Rechtsschutzbeauftragter soll als letzte Überwachungsinstanz fungieren.

Gemeinsam mit zwei Stellvertretern soll er in einem Rechtsschutzsenat zusammengefasst werden. Dieser gewähre aber keine vollständige Unabhängigkeit, so die Kritik. Allerdings ist vorgesehen, dass im Rechtsschutzsenat zumindest ein langjähriger Richter oder Staatsanwalt vertreten ist.

Eingriffe in Freiheitsrechte? Kaum ein gutes Haar am Gesetzentwurf ließ FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann, der massive Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte befürchtet: Womöglich würden künftig Regierungskritiker am Stammtisch bespitzelt.

Eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird ebenfalls von mehreren Seiten befürchtet. Eine anlasslose und flächendeckende Speicherung von Daten sei aber nicht vorgesehen, betonte ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon. Man werde nicht über Kraut und Rüben Daten sammeln. Auch SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl bekräftigte, dass der Kampf gegen Terrorismus und Extremismus im Fokus stehe.

Ist die Opposition mit der "entschärften Version" zufrieden?

Nein. Laut dem Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz hat man dem Staatsschutzgesetz "einen großen Teil, aber eben nicht alle Giftzähne" ziehen können.

Pilz vermisst beispielsweise klare Regeln zur Weitergabe von Daten an Geheimdienste im Ausland und will das Gesetz gemeinsam mit der FPÖ beim Verfassungsgerichtshof anfechten.

Wann soll das Gesetz in Kraft treten?

Nach derzeitigem Stand am 1. Juli 2016.

(af)

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