Auf Hans-Jörg Jenewein kommt in einer weiteren Causa ein Prozess zu: Die Staatsanwaltschaft Wien geht gegen in unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses vor.
Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt eine weitere Anklage gegen den früheren FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein. Ihm wird Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen. Das hat die Behörde am Dienstag mitgeteilt.
Jenewein soll als Bestimmungstäter eine weitere Person beauftragt haben, Akten aus dem Untersuchungsausschuss zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) weiterzugeben. Die zweite Person ist ebenfalls angeklagt.
Jenewein soll als Mitglied des BVT-U-Ausschusses 2018 und 2019 die zweitangeklagte Person unerlaubter Weise aufgefordert haben, Informationen zu den Teilnehmern von Treffen europäischer Nachrichten- und Geheimdienste ohne Parteienkennung zu übermitteln. Dasselbe galt demnach für ein für den Untersuchungsausschuss relevantes Vernehmungsprotokoll einer Zeugenaussage - konkret jene des SPÖ-Politikers Franz Schnabl. Die Unterlagen sollten an Medienvertreter weitergegeben werden, heißt es.
Jenewein wird auch Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen
Jenewein seien in seiner Tätigkeit als Mitglied des U-Ausschusses die Vorschriften zur Verwendung und Veröffentlichung der vertraulichen Unterlagen bekannt gewesen, zeigt sich die Staatsanwaltschaft überzeugt. Die Zweitangeklagte soll als damalige Beamtin des Innenministeriums unter anderem einen vertraulichen E-Mail-Verkehr aus dem Innenministerium an Jenewein übermittelt haben.
Der Ex-Politiker muss sich nicht nur wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, sondern unter anderem auch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten.
Aktuell steht Jenewein bereits gemeinsam mit dem ehemaligen Chefinspektor im aufgelösten BVT, Egisto Ott, vor Gericht. Ott soll im Auftrag Jeneweins dort einen Beamten angehalten zu haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen. Beide hatten sich zum Prozessauftakt im November nicht schuldig bekannt. (APA/bearbeitet von ank)
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