"Das Kreuz bleibt": Mit einem knappen wie klaren Statement hat sich Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) zur Debatte über Kreuze in Schulen und Gerichten geäußert. Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hatte die Diskussion am Mittwoch ins Rollen gebracht.

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Es ist das "Neutralitätsgebot" im neuen Regierungsabkommen, das nun für gehörigen Wirbel sorgt. Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hatte am Mittwoch in Zweifel gezogen, dass das Kreuz in österreichischen Klassenzimmern und Gerichtssälen hängenbleibt. Man müsse noch "mit allen Religionsgemeinschaften" diskutieren, was das Gebot "im einzelnen genau heißt" und ob das Kreuz bleiben werde, sagte sie.

Kurz: Entfernung des Kreuzes kein Thema

Kein Verständnis für die Debatte zeigt am Tag darauf Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP). Die Vorgangsweise zum Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst sei im Koalitionspakt klar geregelt: "Vereinbart wurden in diesem Bereich konkret zwei Dinge: Erstens das Verbot der Vollverschleierung durch ein eigenes Gesetz. Zweitens das Untersagen des Tragens sichtbarer politischer oder religiöser Symbole für Richter, Staatsanwälte und Polizisten", zitiert der "Kurier" den Minister.

Die Entfernung des Kreuzes aus Schulräumen oder Gerichtssälen sei weder Ergebnis noch Thema bei den Verhandlungen über das Regierungsprogramm gewesen, hielt Kurz fest. Und stellte klar: "Das Kreuz bleibt."

Passage im Wortlaut

Das Abkommen zwischen SPÖ und ÖVP war am Wochenende nach langen Verhandlungen beschlossen worden. Zur Vollverschleierung heißt es darin wörtlich: "Wir bekennen uns zu einer offenen Gesellschaft, die auch eine offene Kommunikation voraussetzt. Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt." Verstöße dagegen sollen mit bis zu 150 Euro geahndet werden.

Speziell zum öffentlichen Dienst heißt es: "Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird." (af)

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