Ein achtstündiger Pflichtkurs, der Werte wie Demokratie und Gleichberechtigung vermittelt, soll künftig Pflicht für Asylberechtigte sein. So sieht es der am Donnerstag präsentierte 50-Punkte-Plan von Integrationsminister Sebastian Kurz vor. Wer den Kurs nicht besucht, muss mit Sanktionen rechnen.

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Einige Eckpunkte des Integrationsplanes, den Sebastian Kurz (ÖVP) mit einem Expertenrat ausgearbeitet hat, werden schon seit einiger Zeit diskutiert: Asylberechtigte sollen die deutsche Sprache und berufliche Kenntnisse in Kursen erwerben. Darüber hinaus wird es einen verpflichtenden achtstündigen Wertekurs geben, in dem es um Demokratie, Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, Umgangsformen und Religionsneutralität geht.

Integrationsunwillige werden bestraft

Was für die Öffentlichkeit neu ist: Wer diesen Wertekurs nicht besucht, muss mit Sanktionen rechnen: Die Sozialleistungen sollen bis zur Hälfte gestrichen werden können. Konkret geht dabei um die Mindestsicherung. "Es gibt ein Recht auf Asyl, aber auch die Pflicht zur Integration", kommentierte Kurz diese Maßnahme am Donnerstag.

Rund 95.000 Asylwerber erwartet Österreich heuer, bis zu 50.000 von ihnen dürften Asyl- und Schutzberechtigte werden. Der Vorsitzende des Expertenrats, Heinz Faßmann, betonte, dass viele Asylwerber ihre Zukunft in Österreich sehen und mit demenstprechendem Interesse auch erfahren wollen, wie es um ihre neue Heimat stehe. Es gelte, gleich "umfassend" bei der Integration anzusetzen, zitiert ihn die APA.

"Nachsitzen" für Schüler mit radikalem Verhalten

Dazu gilt ein Schwerpunkt auch der Vermittlung der deutschen Sprache schon an die Jüngsten: Beispielsweise sollen neu zugereiste Zuwanderer- und sonstige Kinder, die noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse aufweisen, verpflichtende Sommerkurse besuchen.

Laut dem Papier sollen islamische Kindergärten genauer überprüft werden: Kurz kündigte etwa neue Mindeststandards bezüglich Qualifikation und Sprache des Personals an. Zu seinen Maßnahmen an Schulen zählt etwa das Pflichtfach "Politische Bildung". Fällt ein Schüler durch radikales Verhalten auf, ist eine Art Nachsitzen vorgesehen. Außerdem können den Schülern Strafen wie "Dienste an der Gemeinschaft" auferlegt werden.

Der Integrationsplan sieht darüber hinaus viele Förderungen vor: etwa psychologische Maßnahmen bei schulärztlichen Untersuchungen, Community-Beauftragte für die größten Herkunftsgruppen und zusätzliche Mittel für Integrationsprojekte im sportlichen Bereich. (af)

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