Walter Rosenkranz soll nach Kritik den Vorsitz des Nationalfonds für NS-Opfer abgeben. Es wird erwartet, dass er sich im Laufe des Tages öffentlich dazu äußert.

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Walter Rosenkranz (FPÖ) wird sich als Vorsitzender des Nationalfonds für NS-Opfer "gesamthaft vertreten" lassen. Das bestätigte der Nationalratspräsident der "Kronen Zeitung". Den Vorsitz auf dem Papier gibt Rosenkranz zwar nicht ab, allerdings überlässt er die Geschäfte künftig entweder dem Zweiten Nationalratspräsidenten Peter Haubner (ÖVP) oder der Dritten Präsidentin Doris Bures (SPÖ).

Rosenkranz habe in der Präsidiale "klar gemacht, dass er auch gesetzeskonform vorgeht, aber auch dem nachkommen wird, was er angekündigt hat, also zur Seite zu treten", berichtete Bures. Der Nationalratspräsident muss allerdings, wie er schon mehrmals betont hatte, die Kundmachung des neuen Gesetzes abwarten. Erst damit wird die Möglichkeit geschaffen, den Vorsitz überhaupt abgeben zu können. Dies dürfte in den kommenden Wochen der Fall sein.

In der Verfassungsbestimmung wird festgehalten, dass sich der Nationalratspräsident als Vorsitzender des Kuratoriums des Nationalfonds vom Zweiten bzw. Dritten Präsidenten auch "gesamthaft" vertreten lassen kann. Er wolle "zur Seite" treten, erklärte er. Konkret meint Rosenkranz damit, dass er zwar offiziell Vorsitzender des Fonds bleiben, aber nicht mehr nach außen auftreten wolle. "Ich werde an keinen Feiern und Verleihungen mehr teilnehmen."

Rückzug nach Kritik von Opferverbänden

Zudem kann der Zweite Nationalratspräsident, also aktuell Haubner, vom Hauptausschuss zum Vorsitzenden gewählt werden. Das wäre dann der Fall, wenn es die politischen Mitglieder des Kuratoriums, aktive und ehemalige Nationalrats- und Bundesratsabgeordnete, entsprechend beantragen. Gäbe es gegen den Zweiten Präsidenten auch Einwände, könnte auch die Dritte Präsidentin bestimmt werden.

Dass der schlagende Burschenschafter Rosenkranz von Gesetzes wegen als Nationalratspräsident auch Vorsitzender des Nationalfonds ist, war unter anderem von Opferverbänden und der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) kritisiert worden.

Als Reaktion darauf wurde auf Initiative der Grünen im Nationalrat die Möglichkeit geschaffen, das Amt an den Zweiten Präsidenten oder die Dritte Präsidentin zu übertragen. Von der FPÖ gab es scharfe Kritik an der "Anlassgesetzgebung".

Grüne nicht ganz zufrieden, ÖVP sagt "Danke"

Nicht ganz zufrieden mit der Lösung zeigten sich die Grünen. Rosenkranz' Ankündigung, "zur Seite" zu treten, begrüßte Rechtsextremismus-Sprecher Lukas Hammer zwar, verlangte aber "Klarheit". So wäre es "unzureichend, sich nur bei Feiern und Verleihungen vertreten zu lassen". Es gehe nämlich um die gesamte Arbeit, inklusive der Leitung von Kuratoriumssitzungen. "Entweder Walter Rosenkranz lässt sich gesamthaft für die Dauer der Legislaturperiode als Kuratoriumsvertreter vertreten, oder wir werden seine Abwahl einleiten", so Hammer.

Auch die ÖVP goutierte den Schritt grundsätzlich. "Walter Rosenkranz tritt vom Vorsitz des Nationalfonds zurück - auch wenn ich diesen Schritt nicht mehr erwartet hätte, möchte ich im Sinne der Opferverbände Danke sagen", schrieb der Abgeordnete Wolfgang Gerstl auf seinen Social-Media-Kanälen. (APA/bearbeitet von ng/skr)