Die Zeit der "Willkommenskultur" ist schon lange vorbei. Jetzt hat die Bundesregierung ein verschärftes Fremdenrechtspaket vorgelegt, das im Sommer beschlossen werden soll. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

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Abgelehnte Asylwerber fallen aus Grundversorgung

Menschen, die einen negativen Asylbescheid bekommen, könnten künftig sofort aus der Grundversorgung fallen. Bisher wurden auch abgelehnte Asylwerber vom Staat unterstützt – z.B. in Fällen, in denen das Ursprungsland die Betroffenen nicht zurücknimmt.

Mit Stichtag Montag wären österreichweit 3.372 Personen mit rechtskräftigem Negativbescheid davon betroffen. Das wären rund fünf Prozent der insgesamt 77.555 Grundversorgten.

Das sagen Kritiker:

Der Wiener Flüchtlingskoordinator Peter Hacker kritisiert, dass die Betroffenen kein Geld für Essen und Unterkunft hätten. Somit drohten viele in die Kriminalität abzurutschen und in den Städten unterzutauchen.

Zudem ist eine fortgesetzte Basisversorgung von der EU-Aufnahmerichtlinie vorgesehen. Österreich würde mit der neuen Regelung dagegen verstoßen.

Strafen werden angehoben

Auch die Strafen gegenüber Aslywerbern - wenn diese falsche Angaben zu den laufenden Verfahren machen - werden angehoben. Schon bisher wurden Flüchtlinge bestraft, wenn sie sich nach Erhalt des Ausweisungsbescheids weiterhin in Österreich aufhielten, im Wiederholungsfall waren bis zu 7.500 Euro fällig.

Künftig kann eine Höchststrafe von bis zu 15.000 Euro verhängt werden - oder aber sechs Wochen Ersatzhaft.

Das sagen Kritiker:

Die Volkshilfe stuft diese Maßnahme als reine Symbolpolitik ein. "Die Erhöhung von bereits derzeit nicht bezahlten Geldstrafen wird effektlos bleiben. Die weite Reise der Schutzsuchenden hat in den allermeisten Fällen sämtliches Hab und Gut, das sie besaßen, gekostet. Dass sie diese Kosten tragen können, ist absolut unwahrscheinlich", sagte Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich.

Rückkehrzentren sollen eingerichtet werden

Die Regierung plant Rückkehrzentren einzurichten, etwa in Transitbereichen von Flughäfen. Dort sollen Menschen bei Fehlen der zur Heimreise nötigen Dokumente festgehalten werden und auf ihre Rückkehr "vorbereitet werden".

Wie genau diese Zentren aufgebaut sein sollen und wie viele es sein sollen, ist noch nicht bekannt. Schubhaftzentren existieren bereits - diese dienen jedoch "der Sicherung der unmittelbar bevorstehenden Abschiebung".

Aberkennung des Aufenthaltstitels

Schneller soll künftig die Aberkennung eines Aufenthaltstitels bei Straftaten gehen. Das entsprechende Verfahren soll z.B. bei Anklageerhebung bei Vorsatztaten oder Verhängung von Untersuchungshaft gestartet werden, ohne noch zu wissen, ob es zu einer Verurteilung kommt.

Liegt diese dann vor, sollen die zuständigen Behörden innerhalb von ein bis zwei Monaten entscheiden, ob der Asyltitel aberkannt wird.

Gemeinnützige Tätigkeiten

In Zukunft können auch Gemeindeverbände Asylwerber und Fremde zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten heranziehen. Zudem wird der Innenminister nach Anhörung der Bundesländer ermächtigt, Asylwerbern auf freiwilliger Basis eine Beschäftigung bei Non-Profit-Organisationen zu ermöglichen.

Was die Bezahlung angeht, legt diese der Innenminister unter Anhörung der Länder fest. Sie soll sich an der Vergütung für Zivildiener orientieren.

Deutschkurse

Eine geplante Adaptierung soll sicherstellen, dass vom Integrationsfonds zertifizierte Kursträger auch tatsächlich Deutsch-Integrationskurse abhalten und den Status "ÖIF-zertifizierter Kursträger" nicht lediglich zu ihrem Wettbewerbsvorteil nutzen.

Wie geht es weiter?

Das Paket soll noch vor dem Sommer vom Parlament beschlossen werden.

Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun fordert die Bundesregierung dazu auf, für bessere und schnellere Asylverfahren zu sorgen. Die Oppositionspartei wünscht sich zusätzlich ein öffentliches Expertenhearing im Innenausschuss.

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