- Wer sich trotz Impfpflicht noch nicht impfen hat lassen, muss vorerst nicht mit Strafen rechnen.
- Die Impfpflicht wird vorübergehend ausgesetzt.
- In drei Monaten soll neu entschieden werden.
Die Regierung hat entschieden, die Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorübergehend auszusetzen. Das verkündete Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Der Grundrechtseingriff sei aktuell nicht nötig.
Ab 15. März waren bisher Strafen für Ungeimpfte vorgesehen. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) kündigte eine Evaluierung der Impfpflicht in drei Monaten an. Zuvor hatte die Expertenkommission der Regierung ihren Bericht zur Impfpflicht vorgelegt. Die darin enthaltenen Empfehlungen würden "selbstverständlich" umgesetzt, betonte Edtstadler.
Edtstadler: War noch nicht das letzte Kapitel in Sachen Impfplicht
Die Verfassungsministerin unterstrich, dass heute wohl nicht das letzte Kapitel in Sachen Impfpflicht geschrieben worden sei: "Genau wie das Virus sehr beweglich ist, müssen wir flexibel und anpassungsfähig sein." Das Gesetz zur Impfpflicht bleibt daher quasi im Hintergrund weiter bestehen.
Die Expertenkommission hatte der Regierung am Mittwoch ihren ersten Bericht zur Evaluierung der Impfpflichtvorgelegt. Sie gab darin unter anderem eine Stellungnahme ab, ob die Umsetzung der Impfpflicht aus rechtlicher und medizinischer Sicht wie geplant zielführend und gerechtfertigt ist.
Stufenplan der Regierung sah Strafen ab dem 15. März vor
Der Stufenplan der Regierung hätte vorgesehen, dass Ungeimpfte ab dem 15. März gestraft werden sollen. Die Polizei sollte in dieser sogenannten Phase 2 im Rahmen ihrer Kontrollen den Impfnachweis überprüfen und einen Verstoß bei den Bezirksverwaltungsbehörden anzeigen. In Phase 3 (ohne konkretes Datum) könnte es dann zu einem automationsunterstützten Datenabgleich kommen, um die Ungeimpften grundsätzlich zu eruieren.
Die Impfpflicht-Expertenkommission gehören neben den beiden Medizinern Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch auch Staats- und Medizinrechtler Karl Stöger sowie Rechtswissenschafterin Christiane Wendehorst an. (ank/APA) © APA
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