Türkis-Blau bahnt sich an, doch noch ist Österreich rot-schwarz - allerdings in verblasster Form. Christian Kern (SPÖ) ist zwar noch Bundeskanzler, doch seine Macht ist nicht mehr die gleiche.

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Es war der vielleicht aufreibendste Wahlkampf, den Österreich seit der Nachkriegszeit erlebt hat. Doch am 321. Oktober hat das Innenministerium es endgültig bestätigt: ÖVP-Chef Sebastian Kurz ist mit seiner Partei der Sieger der Nationalratswahl.

Mit 31,5 Prozent fehlt ihm aber die absolute Mehrheit für das Parlament. Die Koalitionsgespräche mit der FPÖ (26 Prozent) laufen, Türkis-Blau bahnt sich an. Doch einige Experten schätzen, dass eine endgültige neue Regierung gebildet ist.

Bleibt die Frage: Wer regiert Österreich jetzt eigentlich? Welche Entscheidungen werden aufgeschoben – und wer hat das Sagen in einem nationalen Katastrophenfall?

1. Welche Rechte hat die amtierende Regierung derzeit noch?

Mit dem Wahlergebnis hat die amtierende Regierung um Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) dem Bundespräsidenten ihren formalen Rücktritt angeboten.

Dies ist traditionell üblich – und lässt auch nur eine einzige Antwort von Alexander Van der Bellen zu: Nein. Der Bundespräsident lehnt den Rücktritt ab und fordert die Bundesregierung auf, die Geschäfte bis zur Angelobung der neuen Regierung weiterhin zu übernehmen.

Ebenfalls hat Van der Bellen direkt nach der Wahl der stimmstärksten Partei ÖVP und ihrem Kandidaten – Sebastian Kurz – den Auftrag für die Sondierungsgespräche erteilt.

Bis die Koalitionsverhandlungen erfolgreich beendet sind, bleibt die amtierende Regierung im Amt und hat auch weiterhin alle Rechte.

2. Wie viel Macht steht der alten Regierung noch zu?

Definitiv nicht mehr so viel wie vorher. Ihre Aufgabe ist es, die laufenden Geschäfte fortzuführen und Struktur zu behalten sowie im Ernstfall reagieren zu können. Neue Gesetze werden aber nicht mehr auf den Weg gebracht.

3. Wie agiert man bei nationalen Katastrophen wie beispielweise Überschwemmungen?

Hier hat der alte Nationalrat die volle Befugnis – zumindest bis zum 9. November, wenn die konstituierende Nationalratssitzung stattfindet und eine neuer Nationalratspräsident bestimmt wird.

4. Was ändert sich nach der konstituierenden Nationalratssitzung am 9. November?
Erst einmal nichts – bis auf die Wahl des Nationalratspräsidenten. Die neu gewählten Abgeordneten kommen zusammen und wählen einen Präsidenten. Auch wenn die Sondierungsgespräche noch laufen, gibt die Gesetzgebung vor, dass der Nationalrat bereits 30 Tage nach der Wahl das erste Mal zusammenkommt.

5. Wann endet denn die Amtszeit der amtierenden Mitglieder?

Exakt an jenem Tag, an dem die neue Regierung in Kraft tritt.

6. Was machen derweil die amtierenden Parteien?

Neben Koalitionsgesprächen steht auch eine Auswertung der Wahl aus. Vor allem die Grünen, die den Sprung in den Nationalrat verpasst haben, wollen die Wahl im Nachgang betrachten und neue Wege einschlagen.

Ansonsten heißt es: Vorbereiten auf die neue Regierung. Welche Ziele stehen an? Wie positioniert sich die Opposition? Welche Entscheidungen stehen aus? Alles Fragen, die auch in den Sondierungsgesprächen geklärt werden müssen.

7. Welche wichtigen Entscheidungen stehen 2017 noch an?

Für die amtierende Regierung sind die wichtigsten Entscheidungen bereits getroffen und Gesetze auf den Weg gebracht worden. Mancher von der alten Regierung auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf kann sogar gekippt werden, sobald die neue Regierung übernimmt.

Für die neue künftige Regierung ist der 9. November der nächste wichtige Termin. Hier wird der Nationalratspräsident sowie sein Stellvertreter gewählt. Auch andere Ämter des Nationalrates werden vergeben. Seit dem 25. Oktober laufen jedoch bereits die Koalitionsgespräche, mit der Einigung werden auch wieder Entscheidungen getroffen.




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