In der ersten Instanz im Prozess gegen die Beteiligten in der Causa Birnbacher sind keine Fehler passiert. Trotzdem korrigiert der Oberste Gerichtshof die Urteile.

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat im Berufungsverfahren über die Urteile in der Causa Birnbacher entschieden. Die Richter gaben der Berufung des Kärntner Ex-ÖVP-Chefs Josef Martinz teilweise statt: Seine Strafe wird auf 4,5 Jahre herabgesetzt. In Relation zu den übrigen Strafen sei sie etwas erhöht - daher die Herabsetzung.

Die Nichtigkeitsbeschwerden hat der OGH indes verworfen. Weder den Berufungen von Gert Xander und Hans-Jörg Megymorez, noch jener der Staatsanwaltschaft wird Folge geleistet. Allerdings erhöht das Gericht den bedingten Anteil der Strafe von Steuerberater Dietrich Birnbacher auf 2,5 Jahre. Seinen Rückzahlungen kommt nach Ansicht des Gerichts besonderes Gewicht zu. Außerdem deute das "Nachtatverhalten" Birnbachers darauf hin, dass er in Zukunft keine strafbaren Handlungen mehr begehen werde.

Martinz und Megymorez müssen zahlen

Zwar sei Megymorez' Ruf beschädigt, dies sei aber ein Nebeneffekt eines Strafverfahrens, sagte der Vorsitzende. Megymorez habe wissen müssen, welche Konsequenzen sein Verhalten haben könnte. Die Strafe sei daher gerechtfertigt. Martinz und Megymorez müssen weitere 18.000 Euro an die Hypo zahlen. Xander ist in Insolvenz, daher verfallen die Privatbeteiligtenansprüche.

Der OGH hat nach eigenen Angaben nur das angefochtene Urteil und dessen Begründung geprüft, nicht aber die Beweiswürdigung und Beweiskraft. Beim erstinstanzlichen Urteil seien "keine Fehler passiert", heißt es in der Urteilsbegründung. Jörg Haider und Josef Martinz hätten einen Gutachter beauftragt, der lediglich Verhandlungen begleiten sollte - sonst nichts. Haider und Martinz hätten daher auch das Honorar zahlen müssen. Die später geschädigte Kärntner Landesholding sei nicht Auftraggeberin gewesen, sondern von Haider und Martinz dazu verpflichtet worden, zwölf Millionen Euro zu zahlen. "Es ist davon auszugehen, dass die Landesholding überhaupt keine Verpflichtung gehabt hätte, zu zahlen", urteilt der OGH.

"Ich bin mit Vertrauen in die Justiz hineingegangen und gehe mit Vertrauen wieder heraus", sagte Birnbacher nach Verkündung des Urteils. Auch sein Anwalt Richard Soyer zeigte sich zufrieden: "Der Senat hat klare Worte gefunden. Das Geständnis wurde ausreichend gewertet. Auch Martinz' Strafe war zu hoch."

Causa Birnbacher: erste Urteile 2012

In der Causa Birnbacher geht es um illegale Parteienfinanzierung sowie um sechs Millionen Euro, die Birnbacher beim Verkauf der Hypo Alpe Adria an die BayernLB kassiert haben soll - seiner eigenen Aussage vor Gericht zufolge 5,7 Millionen Euro zu viel. Angeklagt waren Steuerberater Dietrich Birnbacher, der Kärntner Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz sowie die ehemaligen Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander. Sie waren 2012 in erster Instanz der Untreue und Beihilfe schuldig gesprochen worden.

Sowohl Birnbacher als auch Martinz hatten im ersten Verfahren Parteienfinanzierung gestanden. Von Anfang an sei über das Hypo-Millionenhonorar eine verdeckte Parteispende angedacht gewesen: Das vereinbarte Honorar wollte man dritteln und unter Birnbacher, ÖVP und BZÖ aufteilen. 100.000 Euro sollen an die ÖVP geflossen sein, die FPK (damals noch BZÖ) forderte angeblich eine halbe Million. Bezahlt worden sei dieses Geld aber nicht mehr - "Haider war ja schon tot", erklärte Birnbacher.

In erster Instanz fasste Josef Martinz mit fünfeinhalb Jahren die höchste Strafe aus, wegen Anstiftung zur Untreue. Für Megymorez und Xander gab es drei beziehungsweise zwei Jahre.

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