ÖVP und FPÖ haben sich auf ein Modell zur umstrittenen Arbeitszeitflexibilisierung geeinigt. Die beiden Regierungsparteien haben sich dabei laut eigenen Angaben an einem Sozialpartner-Papier aus dem Jahr 2017 orientiert. Der Acht-Stunden-Tag soll als gesetzliche Normalarbeitszeit bleiben, auf freiwilliger Basis soll ab Jänner 2019 aber auch bis zu zwölf Stunden gearbeitet werden können.
Einen entsprechenden Gesetzestext haben die Koalitionsparteien am Nachmittag als Initiativantrag im Parlament eingebracht. Bei der geplanten Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden soll es Einschränkungen geben, heißt es in dem Papier.
Für die 11. und 12. Stunde gibt es demnach bei überwiegenden persönlichen Interessen - etwa Kinderbetreuungspflichten - für jeden Arbeitnehmer ein Ablehnungsrecht.
Keine Erhöhung von acht auf zehn Stunden
Die weiteren Eckpunkte der von ÖVP und FPÖ ausverhandelten Arbeitszeitregelung: Der Acht-Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit soll gesichert bleiben, zugleich die Vier-Tage Woche gesetzlich ermöglicht werden.
Neben der täglichen (acht Stunden) soll auch die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden beibehalten werden, kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit blieben ebenfalls unberührt, heißt es.
Das Modell der Sozialpartner, das von Gewerkschaftsseite am Ende freilich nicht akzeptiert wurde, sah ursprünglich eine Erhöhung der gesetzlichen Normalarbeitszeit von acht auf zehn Stunden pro Tag vor.
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf laut den ÖVP-FPÖ-Plänen wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten. Keine Änderungen soll es bei den Zuschlägen geben. Ein weiterer Punkt: Entkriminalisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf zwölf Stunden, fünfmal pro Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime.
Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag - Zeit oder Geld je nach Vereinbarung - vergütet. Ausnahmemöglichkeiten von der Wochenend- und Feiertagsruhe soll es maximal vier Mal im Jahr geben, allerdings nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden.
Die mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum soll durch Kollektivvertrag ermöglicht werden.
Modell soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten
Ziel der Flexibilisierung ist laut den Regierungsparteien die "Anpassung an die modernen Lebensverhältnisse und Lebenswelten". Für Pendler und Familien soll es demnach mehr Freiheit und Freizeit geben, auch von besseren Möglichkeiten zum verlängerten Wochenende ist die Rede.
Für die Wirtschaft ergebe sich aus dem Maßnahmen eine "Auftragssicherheit durch die Abdeckung von Spitzenzeiten". Die Politik der Gewerkschaft, die bereits in den vergangenen Tagen gegen die Arbeitszeitflexibilisierungspläne der Regierung mobil gemacht hatte, sehen ÖVP und FPÖ im Gesetz verankert.
Die Systematik der gewerkschaftlichen Betriebsvereinbarung, die jetzt gilt, werde zukünftig ins Gesetz geschrieben, heißt es in dem Papier.
Für das Gesetzesvorhaben soll es übrigens keine normale Begutachtungsphase geben, geplant ist laut ÖVP und FPÖ nur eine umfassende Ausschussbegutachtung im Parlament. Der Beschluss im Nationalrat ist für Juli geplant. Am 1. Jänner 2019 soll das Arbeitszeitflexibilisierungsmodell dann in Kraft treten. © APA
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