Nach der Anzeige der ÖVP gegen Umweltministerin Leonore Gewessler wurde offenbar mangels eines Anfangsverdachts bei der Staatsanwaltschaft nie ermittelt. Ein Tatverdacht sei daher "nicht gegeben" gewesen, heißt es von der WKStA.

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Die ÖVP ist mit ihrer Klage gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wegen deren Alleingang auf EU-Ebene bei der Abstimmung über das Renaturierungsgesetz abgeblitzt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Anzeige der Volkspartei gegen Gewessler bereits Anfang September zurückgelegt, wie eine Sprecherin am Freitag gegenüber der APA bestätigte. "Mangels Anfangsverdachts" wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.

Es sei also "gar nie ermittelt" worden, hieß es von der WKStA. Der Vorgang sei bereits behördlich genehmigt. Bei Gewesslers Zustimmung habe es sich um einen "Akt der Gesetzgebung" gehandelt und um "kein Amtsgeschäft". Der Tatverdacht war daher "nicht gegeben". Zuerst hatte am Freitag der "Falter" von der Zurücklegung des Verfahrens berichtet.

Stocker: Rechtsansicht der ÖVP bleibt unverändert

"Wir nehmen die auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - im Monat vor der Nationalratswahl - zur Kenntnis", reagierte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker in einer Aussendung auf die Nachricht. Die Rechtsansicht der Volkspartei bleibe unverändert. Gewessler habe "Verfassungsrecht gebrochen und war nicht dazu ermächtigt, der Renaturierungsverordnung zuzustimmen", so Stocker.

Die ÖVP hatte die Grüne Ministerin Leonore Gewessler aufgrund ihrer Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz im Rat der EU-Umweltminister im Juni wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Zudem hatte die Kanzlerpartei eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Entscheidung eingebracht.

Streit um Renaturierungsgesetz mündete in Streit in der Koalition

Die Diskussion um das Renaturierungsgesetz wurde auf EU-Ebene lange geführt. In Österreich mündete sie in einen veritablen Koalitionsstreit.

Die ÖVP warnte Gewessler bereits im Vorfeld vor einem Alleingang. Die Ministerin stimmte dennoch zu und verhalf dem Gesetz zu einer knappen Mehrheit im Rat. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) reagierte mit scharfer Kritik und warf Gewessler wiederholt Amtsmissbrauch und Verfassungsbruch vor. Die Regierungszusammenarbeit beenden wollte er aber nicht.

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Die ÖVP reichte daraufhin eine Sachverhaltsdarstellung ein. Sie warf der Ministerin vor, diese hätte mit ihrer Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung "wissentlich ihre Befugnis (...) missbräuchlich ausgeübt", weil sie kein Einvernehmen mit den Bundesländern und dem ÖVP-geführten Landwirtschaftsministerium hergestellt hatte.

Gewesslers Agieren auf EU-Ebene sei "nach innerstaatlichem österreichischen Recht zu Unrecht erfolgt und verstößt gegen die einschlägigen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben", hieß es. (APA/bearbeitet von ank)

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