Österreich hinkt bei der Umsetzung internationaler Antikorruptionsempfehlungen weiter deutlich hinterher. Laut Europarats-Bericht wurde nur ein Bruchteil der GRECO-Vorgaben erfüllt.

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Österreich tut laut zwei am Mittwoch veröffentlichten Berichten der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) weiter nicht genug zur Bekämpfung und Prävention von Korruption. So wurden von den 19 GRECO-Empfehlungen aus 2017 zur Vermeidung von Korruption bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwaltschaft nur drei vollständig umgesetzt, bei den 19 Empfehlungen aus 2023 zur Prävention von Korruption in Regierung und Strafverfolgungsbehörden war es lediglich eine.

Von den 19 Empfehlungen zur Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wurden elf nur zum Teil umgesetzt, fünf gar nicht. So fehlen bei den Abgeordneten laut GRECO immer noch Regelungen etwa für den Umgang mit Lobbyisten oder für Geschenkannahme und Sanktionsmechanismen bei Verstößen. Bei Richtern und Staatsanwälten bräuchte es aus Sicht von GRECO u.a. bei der Bestellung auch an den Verwaltungsgerichten eine Einbindung der richterlichen Personalsenate, außerdem gebe es immer noch keine Schulungen für Laienrichter.

Dennoch Fortschritte zu bemerken

Von den 19 Empfehlungen in Bezug auf Regierung und Strafverfolgungsbehörden wurde nur eine zufriedenstellend umgesetzt, sechs teilweise und zwölf gar nicht. Dennoch seien Fortschritte zu bemerken, heißt es in dem Bericht, in dem etwa der Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes positiv hervorgehoben wird. GRECO begrüßt auch die Nationale Anti-Korruptionsstrategie, deren Maßnahmen müssten allerdings erst umgesetzt werden.

Mangelnde Transparenz sieht GRECO u.a. weiterhin bei der Bestellung von Generalsekretären in den Bundesministerien oder bei Beraterverträgen. Ausstehend seien außerdem detaillierte Regeln für den Umgang mit Lobbyisten und anderen Gruppen, die Einfluss auf Gesetze nehmen wollen, sowie für den Umgang mit Interessenskonflikten. GRECO vermisst außerdem Regelungen zu Cooling-off-Phasen für Minister und Staatssekretäre. Derzeit gibt es etwa Regelungen für den Verfassungsgerichtshof, hier müssen Politiker drei bzw. bei Spitzenposten fünf Jahre warten, bis sie wechseln können.

GRECO wurde 1999 vom Europarat gegründet, Österreich ist seit 2006 dabei. Die GRECO-Experten untersuchen regelmäßig, welche Maßnahmen die einzelnen Länder gegen Korruption ergreifen. (APA7bearbeitet von skr)