Das Urteil im Münchner NSU-Prozess muss vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Nach der Verurteilung von Beate Zschäpe wegen Mordes kündigte deren Verteidiger Wolfgang Heer am Mittwoch an, Revision einzulegen.
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Das Urteil im Münchner NSU-Prozess muss vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Nach der Verurteilung von Beate Zschäpe wegen Mordes kündigte deren Verteidiger Wolfgang Heer am Mittwoch an, Revision einzulegen.