Knalleffekt in Niederösterreich: Die Grünen planen eine Anfechtung der Landtagswahl. Das teilte die Grüne Landessprecherin Helga Krismer auf einer Pressekonferenz mit.
Die Grünen wollen die Landtagswahl in Niederösterreich anfechten. Das hat Landessprecherin Helga Krismer auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben.
Die Anfechtung werde derzeit gemeinsam mit zwei Rechtsanwälten vorbereitet, sagte Krismer. Ob sie tatsächlich eingebracht wird, wolle die Partei gemeinsam entscheiden.
"Die Grünen sind gewählt worden, um Kontrolle auszuüben. Und damit fangen wir sofort an", sagte die niederösterreichische Parteichefin.
Am Mittwoch wird entschieden
Sie habe eine große Verantwortung den Wählern, ihrer Partei und ihrer Familie gegenüber und fühle sich deshalb außerstande, die Entscheidung über eine Anfechtung allein zu treffen, betonte Krismer.
Deshalb werde am Mittwoch ein großes Landesgremium einberufen. Die Chancen für eine Anfechtung stünden "fifty-fifty".
Bis zum Donnerstag müssten die Grünen ihren Antrag einbringen: Dann läuft die Frist für eine Anfechtung ab.
Kritik an Umgang mit Wählerevidenz
Auslöser für den Schritt sei das Vorgehen bei der Erstellung der Wählerevidenz unter Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sagte Krismer.
Im Vorfeld der Landtagswahl hatten Niederösterreichs Bürgermeister ihre Zweitwohnsitzer angeschrieben und erfragt, weshalb sie ihr Wahlrecht bei der Wahl am am 28. Jänner ausüben wollen, bekamen aber nicht in allen Fällen Antworten.
Die Gemeinden gingen damit unterschiedlich um: Einige Bürgermeister strichen die Zweitwohnsitzer aus der Wählerevidenz, in anderen Orten wählten sie wie bisher. Krismer erklärte, sie wisse von "Hunderten Fällen", in denen Zweitwohnsitzer nicht wählen konnten.
Rechtsanwalt: "Es gab keine klaren Spielregeln"
Rechtsanwalt Heinrich Vana, der ein Gutachten für die Grünen erstellt hat, glaubt an die Möglichkeit einer erfolgreichen Anfechtung. "Es gab keine klaren Spielregeln. Den Gemeinden wurde nicht gesagt, wie sie sich zu verhalten haben, wenn keine Antwort der Zweitwohnsitzer eintrifft", sagte er auf der Pressekonferenz.
Allein in Retz seien von 850 Zweitwohnsitzern 350 aus der Wählerevidenz gestrichen worden. In der Landeshauptstadt St. Pölten hingegen kein einziger.
"Es gab eine völlig verschiedene Praxis. Die Definition des ordentlichen Wohnsitzes ist nicht ausreichend", argumentierte Vana.
Krismer zufolge ist das Wahlergebnis deswegen "jedenfalls verfassungswidrig". (ank)
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