Es wird einen Staatsakt in Wien für Barbara Prammer geben. Wann und wo die Oberösterreicherin begraben wird, steht noch nicht fest. Ein Nachfolger wird frühestens Ende August gewählt.
Die verstorbene Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) wird in einem Staatsbegräbnis beigesetzt. Zuvor soll sie in der Säulenhalle des Parlaments aufgebahrt werden, wie ihr Sprecher Gerhard Marschall am Sonntag bei einer Pressekonferenz bekannt gab.
Prammer war am Samstagnachmittag in ihrer Wohnung im Kreis ihrer Familie verstorben. Wie der "Standard" meldet, wird der Staatsakt für die verstorbene Nationalratspräsidentin in Wien stattfinden. Wo die Oberösterreicherin begraben werde, darüber entscheide die Familie, sagte Marschall.
Professor Christoph Zielinski, Leiter der Klinischen Abteilung für Onkologie am AKH Wien, hat Prammer bis zuletzt medizinisch betreut. Er sagte bei der Pressekonferenz, er habe die Nationalratspräsidentin als "besondere Frau" kennengelernt, die "mit Bescheidenheit, Zurückgenommenheit und ungeheurer Disziplin ihrem Beruf nachgegangen ist". Auf die genaue Diagnose ging Zielinski nicht ein: Seine Schweigepflicht gebiete ihm, keine weiteren Details bekannt zu geben. Prammer sei jedoch optimal betreut worden.
Nachfolger wird frühestens Ende August gewählt
Anfang Juli hatte die Parlamentsdirektion bestätigt, dass Prammer wegen Komplikationen bei ihrer Krebserkrankung ins Spital eingeliefert worden war. Sie hatte sich einen Infekt zugezogen, der mehrere Wochen behandelt werden musste. Vergangenen Mittwoch wurde die 60-Jährige in die Obhut ihrer Familie sowie eines Palliativteams entlassen. Zielinski zufolge wollte Prammer ihre letzten Tage zu Hause verbringen.
Frühestens Ende August wird Prammers Nachfolger gewählt. Bis dahin übernehmen der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP) und der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) die Geschäfte. In jedem Fall noch vor der ersten regulären Nationalratssitzung am 24. September soll die notwendige Sondersitzung zur Wahl einer neuen Präsidentin bzw. eines neuen Präsidenten stattfinden, wie die Parlamentsdirektion mitteilte. Gesetzliche Fristen zur Wahl einer Nachfolge gibt es nicht. (ank)
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