Herbert Kickl steht im Verdacht, in einem U-Ausschuss nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Damit gegen ihn ermittelt werden darf, braucht es eine Auslieferung beziehungsweise eine Aufhebung von Kickls Immunität.
Die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ersuchte Auslieferung von FPÖ-Parteichef
Auf APA-Anfrage signalisierte die SPÖ, dem Auslieferungsbegehren zuzustimmen. Grund des Ersuchens sind Vorwürfe des Verdachts der Falschaussage im U-Ausschuss zum "rot-blauen Machtmissbrauch" und eine Anzeige durch ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger. Die NEOS wollten sich dazu nicht äußern und den Immunitätsausschuss abwarten.
Der Vorwurf lautet, Kickl habe bei seinem Auftritt am 11. April vor dem Untersuchungsausschuss mehrfach die Unwahrheit gesagt. Konkret geht es um Aussagen unter anderem zur Affäre um die Klagenfurter Werbeagentur Ideenschmiede, weiters zu blauen Inseratengeschäften und zu Kickls Beziehung als Innenminister zum früheren FPÖ-Abgeordneten Hans Jörg Jenewein.
Die FPÖ sah in der Ladung Kickls in den U-Ausschuss ein "politisches Manöver", er habe die Aussagen als Abgeordneter getätigt und sei somit immun. Anders sah das naturgemäß die ÖVP.
ÖVP-Generalsekretär: "Auslieferung ist völlig alternativlos"
Generalsekretär Christian Stocker meinte in einer Aussendung am Freitag: "Die Kickl-FPÖ spricht gern von zweierlei Maß, bei erster Gelegenheit misst sie selbst damit. Die Auslieferung Herbert Kickls ist hingegen völlig alternativlos."
Auch die SPÖ sah den Zusammenhang mit Kickls parlamentarischer Tätigkeit nicht gegeben und will der WKStA die Möglichkeit geben, zu ermitteln. ÖVP und SPÖ halten gemeinsam sowohl die Mehrheit im Immunitätsausschuss als auch im Plenum.
Damit die WKStA gegen Kickl ermitteln darf, braucht es eine Aufhebung von dessen Immunität. Der entsprechende Antrag soll bereits am 6. November eingelangt sein. (APA/bearbeitet von ank) © APA
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