Muna Duzdar gewinnt in erster Instanz einen Rechtsstreit mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Dieser soll Aussagen über die Staatssekretärin widerrufen. Straches Anwalt kündigt Berufung an.

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Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hat vor Gericht in erster Instanz eine Unterlassung gegen Heinz-Christian Strache erwirkt. Der FPÖ-Chef muss dem Urteil zufolge Aussagen unterlassen und öffentlich widerrufen, in denen er Duzdar unterstellte, Terroristen nach Österreich geholt zu haben.

Straches Anwalt Michael Rami kündigte Berufung gegen das Urteil an. "Herr Strache hat keine eigenen Vorwürfe erhoben, sondern nur das aufgegriffen, was zuvor in Medien berichtet wurde", sagte Rami der Austria Presse Agentur (APA) unter Bezugnahme auf ein Interview in der Tageszeitung "Österreich".

Aussage fiel in ORF-Diskussionsrunde

Strache hatte in einer Runde der Klubobleute anlässlich der Regierungsumbildung im Mai in der ORF-Sendung "Runder Tisch" behauptet, Duzdar habe etwas mit der "Einladung von islamistischen Terroristen" zu tun. Konkret sagte er:

"Was ich viel bedenklicher finde, ist, wenn es dann in Richtung Antisemitismus geht und Einladung von islamistischen Terroristen, wo da ja ein Zusammenhang bestehen soll zu dieser Dame. Das finde ich dann wirklich bedenklich."

Auf konkrete Nachfrage bestätigte er: "Ja, das steht zumindest im Raum."

Urteil: Strache suggeriere Naheverhältnis zu Terroristen

Laut Urteilsbegründung erweckt Strache mit seinen Aussagen den Eindruck, Duzdar stehe in einem Naheverhältnis zu islamistischen Terroristen - "auch wenn die Behauptung vom Beklagten zunächst im Konjunktiv aufgestellt wurde", schreibt die APA.

Strache habe derartige oder auch "sinngleiche Behauptungen" künftig zu unterlassen.

Muna Duzdar dementiert

Hintergrund des Rechtsstreits ist der Österreich-Besuch der ehemaligen palästinensischen Terroristin Leila Khaled im April. Duzdar hat wiederholt dementiert, dass Khaled von der Palästinensisch-Österreichischen Gesellschaft (PÖG) eingeladen worden wäre - deren Präsidentin Duzdar ist. (ank)

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