Muna Duzdar ist auch in dritter Instanz erfolgreich: Der Oberste Gerichtshof weist die außerordentliche Revision von Heinz-Christian Strache zurück. Der FPÖ-Chef muss nun im TV Aussagen über die Staatssekretärin widerrufen.

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Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hat vor Gericht in dritter Instanz gegen Heinz-Christian Strache gewonnen. Der FPÖ-Chef muss dem Urteil zufolge Aussagen unterlassen und öffentlich widerrufen, in denen er Duzdar unterstellte, Terroristen nach Österreich geholt zu haben.

Der Widerruf habe innerhalb der kommenden zwei Monate im ORF zu erfolgen, teilte die SPÖ-Politikerin mit. Laut dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) hatte Strache mit einem unwahren Verdacht versucht, Duzdar zu schaden.

Mitte Oktober hatte das Oberlandesgericht Wien Straches Berufung in zweiter Instanz abgewiesen. Straches Anwalt Michael Rami hatte damals angekündigt, das Urteil erneut anzufechten, weil es "falsch" sei. Der FPÖ-Chef habe keine eigenen Vorwürfe erhoben, sondern nur Bezug auf verschiedene Medienberichte genommen.

Aussage fiel in ORF-Diskussionsrunde

Strache hatte in einer Runde der Klubobleute anlässlich der Regierungsumbildung im Mai in der ORF-Sendung "Runder Tisch" behauptet, Duzdar habe etwas mit der "Einladung von islamistischen Terroristen" zu tun. Konkret sagte er:

"Was ich viel bedenklicher finde, ist, wenn es dann in Richtung Antisemitismus geht und Einladung von islamistischen Terroristen, wo da ja ein Zusammenhang bestehen soll zu dieser Dame. Das finde ich dann wirklich bedenklich."

Auf konkrete Nachfrage bestätigte er: "Ja, das steht zumindest im Raum."

Urteil: Naheverhältnis zu Terroristen suggeriert

Laut der Urteilsbegründung in erster Instanz erweckte Strache mit seinen Aussagen den Eindruck, Duzdar stehe in einem Naheverhältnis zu islamistischen Terroristen - "auch wenn die Behauptung vom Beklagten zunächst im Konjunktiv aufgestellt wurde", schreibt die Austria Presse Agentur.

Strache habe derartige oder auch "sinngleiche Behauptungen" künftig zu unterlassen.

Muna Duzdar dementiert

Hintergrund des Rechtsstreits ist der Österreich-Besuch der ehemaligen palästinensischen Terroristin Leila Khaled im April. Duzdar hat wiederholt dementiert, dass Khaled von der Palästinensisch-Österreichischen Gesellschaft (PÖG) eingeladen worden wäre - deren Präsidentin Duzdar ist. (ank)

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