Das heftig kritisierte Nein des Landgerichts Regensburg zu einer Wiederaufnahme des Falls Mollath bereitet der CSU Sorgen: Allen Bemühungen zum Trotz werden die Christsozialen das heikle Thema wenige Wochen vor der Landtagswahl nicht los. Die Opposition nimmt die Steilvorlage gerne auf und macht Deutschlands berühmtesten Psychiatrie-Insassen zum Wahlkampfthema. Seehofers Unmut wächst.
Einträchtiges Kopfschütteln im ehrwürdigen Justizpalast am Münchner Karlsplatz wie auch im schmucklosen Zweckbau der Bayreuther Psychiatrie: Selten dürfte zwischen der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) und dem zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath solche Einigkeit geherrscht haben wie nach der Entscheidung des Regensburger Landgerichts, das am Mittwoch einer Wiederaufnahme des Falls des 56-Jährigen eine Absage erteilt hatte.
Für Mollath ist es ein weiterer Rückschlag in seinem jahrelangen Kampf um Freiheit, für Merk trübt sich die Hoffnung, endlich aus der politischen Schusslinie zu geraten. Dabei hat nicht nur die Opposition die Ministerin im Visier und fordert schon seit Monaten ihren Rücktritt. Vielmehr bekommt Merk zunehmend auch den Unmut ihres Chefs
Bisher kann sich Seehofer mehreren Umfragen zufolge berechtigte Hoffnungen machen, bei der bayerischen Landtagswahl am 15. September die absolute Mehrheit zu holen und im Amt zu bleiben. Und er ist natürlich nicht gewillt, sich die glänzenden Aussichten durch einen haarsträubenden Einzelfall trüben zu lassen.
Seehofer korrigiert den Kurs im Fall Mollath
Der Fall Mollath könnte in der Bevölkerung das Vertrauen in die Justiz und die Behörden insgesamt weiter schwächen, was sich möglicherweise auch auf das Wahlverhalten auswirken könnte. Bisher vermochten es SPD, Grüne und Freie Wähler nicht, Seehofer im Wahlkampf das Leben schwer zu machen. Geschickt gelang es dem Regierungschef, der Opposition bei nahezu allen heiklen Themen durch einen gezielten Kursschwenk die Butter vom Brot zu nehmen. Führende Oppositionspolitiker spotten gern, dass manch CSUler in politischen Debatten schon mal Schweißausbrüche bekomme, weil er gar nicht wisse, welche Position er eigentlich vertreten solle, da Seehofer ja in der Zwischenzeit schon wieder eine neue Parteilinie ausgerufen haben könnte.
Im Fall Mollath aber ist Seehofers Einfluss begrenzt, denn das letzte Wort haben hier die Gerichte – und die sind unabhängig. Der Ministerpräsident machte in den vergangenen Wochen dennoch aus seiner Verärgerung über die schleppende juristische Klärung des Falls keinen Hehl und kritisierte die Gerichte öffentlich. Der in der CSU hervorragend vernetzte und gewöhnlich gut informierte "Münchner Merkur" berichtete kürzlich, dass der Regierungschef in einer Kabinettsitzung gegen Merk und ihr Ministerium gepoltert habe. Seehofer dementierte zwar umgehend, Merk gemaßregelt zu haben – aus der Welt schaffte er die Nachricht damit nicht.
Schon hinter Merks Kurswechsel Anfang des Monats hatten viele ein Machtwort des Ministerpräsidenten vermutet. Denn während die Ministerin über Monate die Justiz gegen jede Kritik verteidigt und Mollaths vermeintliche Gefährlichkeit betont hatte, demonstriert sie neuerdings Mitgefühl mit dem 56-Jährigen.
Nach dem Regensburger Nein zu einem Wiederaufnahmeverfahren kündigte Merk wie auch die Verteidigung sofort an, gegen den Beschluss Beschwerde einzureichen. Ausgerechnet die Justizministerin, die im Fall Mollath wie auch im hitzigen Streit über die Vergabe von Presseplätzen im NSU-Prozess gebetsmühlenartig die Unabhängigkeit der Justiz betont hatte, geht nun gegen einen Gerichtsbeschluss vor.
Seehofer fordert schnelle Entscheidung im Fall Mollath
Mollath sitzt seit 2006 zwangsweise in der Psychiatrie. Er soll seine damalige Frau angegriffen haben und wurde als gemeingefährlich eingestuft. Mollath selbst sieht sich als Opfer eines Komplotts, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank angeprangert hatte, in die seine Frau verwickelt gewesen sein soll. Ein Gericht tat dies als Hirngespinste ab, später stellte sich aber ein Teil der Vorwürfe als wahr heraus. Ende November wies Merk die Generalstaatsanwaltschaft an, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen.
Das Landgericht Regensburg wies nun entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ab. Es ist vor allem die Begründung der Richter, die auf viel Unverständnis und Unmut stößt. Zwar sah das Gericht durchaus Fehler und Sorgfaltsmängel im Ursprungsverfahren, für eine Wiederaufnahme reiche das aber nach einem rechtskräftigen Urteil nicht aus, hieß es in Regensburg. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung gebe es dagegen keine Anhaltspunkte.
Seehofer verkündete zwar, die Entscheidung sei zu respektieren. Es sei nun aber umso wichtiger, dass schnell über die Rechtmäßigkeit der Unterbringung Mollaths entschieden werde, sagte er der "Süddeutschen Zeitung" mit Blick auf ein in Bayreuth noch anhängiges Verfahren. "Es muss jeder Anschein vermieden werden, dass etwas unter den Teppich gekehrt wird."
Diesen Eindruck zu bekämpfen, wird eine der schwierigsten Aufgaben für Seehofer in den Wochen bis zur bayerischen Landtagswahl. Die Opposition hat den Fall längst als Wahlkampfthema entdeckt und befasst sich intensiv mit der Problematik. Die Grünen-Landtagsfraktion beispielsweise tourt mit einer Veranstaltungsreihe zum Thema Mollath durch den Freistaat. Titel der Veranstaltungen: "Affäre Mollath: Vertuschen, wegsperren, lügen und betrügen – was im CSU-Staat so alles möglich ist."
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