Ein tödlicher Unfall in Österreich wird wegen eines Verwaltungsfehlers strafrechtlich nicht vor Gericht verhandelt.
Eine Frist sei aufgrund einer Kommunikationspanne zwischen den Behörden um einen Tag versäumt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Linz am Dienstag zur Erklärung mit.
Die Behörde wollte einen Lastwagenfahrer anklagen. Er soll im Mai 2017 einen 61 Jahre alten Radfahrer überfahren haben, weil ihn die tiefstehende Sonne blendete. Das Opfer starb zwei Tage nach dem Unfall im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung und reichte diese bei einem Bezirksgericht in Oberösterreich an. Das Gericht fällte aber ein sogenanntes Unzuständigkeitsurteil, da nach einem Gutachten grobe Fahrlässigkeit im Raum stand.
Fall nicht zurückübermittelt
Grob fahrlässige Tötung wird mit einer Strafe von bis zu drei Jahren geahndet und übersteigt die Zuständigkeit von Bezirksgerichten in Österreich. Zuständig war unter diesen Umständen das Landesgericht Linz.
Die Staatsanwaltschaft konnte in Linz aber keinen neuen Strafantrag stellen, da der Fall samt Urteil nicht vom Bezirksgericht zurückübermittelt wurde, wie eine Sprecherin der Behörde erklärte.
Die Papiere seien nach dreimonatiger Frist einen Tag zu spät angekommen. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr zur Strafverfolgung in diesem Fall. Der Zivilrechtsweg ist davon unberührt und steht weiter offen. © dpa
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