Im westafrikanischen Liberia sollen mehr als 20 Jahre nach dem Ende eines der blutigsten Bürgerkriege der afrikanischen Geschichte Gerichte zur Aufarbeitung der Verbrechen aus der Zeit eingerichtet werden.
Liberias Präsident Joseph Boakai unterzeichnete am Donnerst ein Dekret, das ein neues Amt für die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für Kriegsverbrechen sowie eines nationalen Anti-Korruptionsgerichtshofs in Liberia schafft.
Es ist der bislang bedeutendste Schritt zur innerstaatlichen Verfolgung von Beteiligten an dem Konflikt, der 2003 endete. In zwei Bürgerkriegen wurden zwischen 1989 und 2003 mehr als 250 000 Menschen getötet.
Im Jahr 2009 hatte die liberianische Wahrheits- und Versöhnungskommission in ihrem Abschlussbericht unter anderem die Einrichtung eines Sondergerichts zur Verfolgung von Kriegsverbrechen empfohlen. Frühere Kriegsakteure, die politische und wirtschaftliche Macht ausüben, verhinderten jedoch dessen Einrichtung.
In Liberia, dessen rund 5,4 Millionen Einwohner zu den ärmsten der Welt gehören, ist seit dem Ende des Bürgerkriegs politischer Frieden eingekehrt. Anfang des Jahres erlebte das Land mit dem Amtsantritt von Präsident Boakai den zweiten friedlichen Machtwechsel. Die schleppende Aufarbeitung der Kriegsverbrechen spielte auch im Wahlkampf eine Rolle. Außer dem früheren Präsidenten und Warlord Charles Taylor, der von einem Sondergerichtshof in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt wurde, wurden nur einzelne weitere Täter im Ausland verurteilt.
Mitte April forderte das liberianische Parlament den Präsidenten in einer Resolution zur Einrichtung der Gerichte auf. "Wir werden uns weiterhin entschlossen gegen Ungerechtigkeit und Straflosigkeit einsetzen und haben keinen Zweifel daran, dass dieser Schritt einen großen Beitrag zur Wiederherstellung der Achtung und Integrität dieses Landes und eines versöhnten und geeinten Volkes leisten wird", erklärte Boakai.
Das neue Amt soll dem Justizministerium und dem Generalstaatsanwalt unterstellt werden und zunächst die Methodik und die Verfahren für die Einrichtung der Gerichte untersuchen und entwerfen. © dpa
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