• Das polnische Verfassungsgericht hatte geurteilt, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind.
  • Nun droht Ursula von der Leyen Polen mit Strafen.
  • Die EU-Kommissionschefin zieht finanzielle Strafen in Betracht.

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Nach dem umstrittenen polnischen Verfassungsgerichtsurteil zum Verhältnis des nationalen Rechts zum EU-Recht hat EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen dem Land erstmals mit konkreten Strafen gedroht.

Die deutsche Politikerin habe am Mittwoch bei einer Sitzung der EU-Kommissare erklärt, eine erste Analyse des Urteils von vergangener Woche deute auf sehr ernsthafte Probleme hin, sagte EU-Energiekommissarin Kadri Simson.

Für den Fall, dass diese Bedenken durch eine tief gehende Analyse bestätigt würden, habe die deutsche Politikerin mehrere Handlungsoptionen aufgezeigt.

Darunter sei die Einleitung eines weiteren Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, das zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen und schließlich mit finanziellen Sanktionen gegen Warschau enden könnte.

Finanziell könnte es Polen hart treffen

Auch der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus könne gebraucht werden, sagte Simson. Dieser sieht bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können.

Auch das bereits laufende Artikel-7-Verfahren gegen Polen, mit dem Warschau das Stimmrecht in der EU entzogen werden könnte, könne ausgeweitet werden. Das Verfahren kommt allerdings seit Jahren kaum voran.

Das polnische Verfassungsgericht hatte Anfang Oktober entschieden, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage.

Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass EU-Recht grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht hat. (dpa/des)

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