Laut "Standard" existiert ein Liste der Regierung, welche Kriterien prominente Neo-Österreicher erfüllen sollen. Diese Bedingungen bleiben für die Öffentlichkeit jedoch unter Verschluss.

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Welche Kriterien sind für die Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft an Prominente entscheidendend? Erst seit dem heurigen Winter gibt es dafür verbindliche Regeln. Zuvor wurde die Vergabe vom Ministerrat beschlossen.

Mikl-Leitner bringt Katalog zu Beschluss

Wie der "Standard" berichtet, hatte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner im Februar 2014 den Beschluss eines Kriterienkatalogs veranlasst. Potenzielle Neo-Österreicher mit besonderen wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, sportlichen und künstlerischen Leistungen müssen Kriterien demnach "punktuell, wenn auch überwiegend" erfüllen. Rund 59 Verleihungen haben seither auf diesen Grundlagen stattgefunden.

Doch wie genau sehen diese Kriterien aus? Wer in dem Katalog die Antwort darauf finden will, wird enttäuscht. Die Liste ist nämlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt: Sie unterliegt dem Amtsgeheimnis, da die Kriterien im Ministerrat beschlossen wurden.

Die Regierung hat hier einen für viele Österreicher irritierenden Weg gewählt. Eine Entscheidung für eine Verordnung oder für ein Gesetz hätte eine öffentliche Begutachtung mit sich gebracht.

Vergabekriterien blieben Geheimnis

Warum es bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften diese Geheimhaltung gibt, bleibt offen. Es gebe weder aus dem Innenministerium noch aus dem Bundekanzleramt dafür schlüssige Antworten, schreibt der "Standard". Oft würden Promi-Einbürgerungen auf Länderebene oder unter Parteivertreten ausgemacht, heißt es im Bericht, der sich auf einen "Beobachter des heimischen Promi-Einbürgerungswesens" stützt, der seine Identität nicht preisgeben möchte. (rs)

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