Der heutige FPÖ-Bundesrat Gerhard Dörfler steht nicht nur wegen einer umstrittenen Broschüre vor Gericht. Als Landesrat soll er vor 13 Jahren die Vergabe eines Bauauftrages von "Sponsoringgeldern" abhängig gemacht haben.
Die Sache soll sich zugetragen haben. Im Juli 2004 führte ein steirischer Unternehmer ein Telefonat mit dem für Straßenbau zuständigen Kärntner Landesrat Gerhard Dörfler. Der Unternehmer hatte sich für einen Bauauftrag des Landes Kärnten beworben und ein gutes Angebot gelegt: 1,2 Millionen Euro würde er für Sanierungsarbeiten an einem Tunnel verlangen. Dörfler soll ihm daraufhin telefonisch ein unmoralisches Angebot gemacht haben: Der Unternehmer würde den Auftrag bekommen – aber nur, wenn er einen Teil der Auftragssumme an einen so genannten "Verkehrssicherheitsfonds" spende.
Dörfler gleich zweifach angeklagt
Dörfler habe erklärt, "er erwarte sich bei wesentlichen Bauaufträgen von jenen Unternehmen, die einen Zuschlag erhalten, einen Sponsorbeitrag in der Höhe von ein bis drei Prozent." So steht es in der Anklageschrift von Staatsanwalt Eduard Pieber. Daher wird Gerhard Dörfler, der 2013 abgewählte Kärntner Landeshauptmann, in diesen Tagen vor dem Landesgericht Klagenfurt gleich zweifach angeklagt.
Gemeinsam mit anderen ehemaligen Regierungsmitgliedern muss sich der heutige FPÖ-Bundesrat wegen einer 219.000 Euro teuren Broschüre verteidigen, die im Kärntner Landtagswahlkampf 2009 an alle Haushalte verschickt wurde. Die aufwändige Broschüre war klar als Wahlwerbung für Dörfler erkennbar, wurde aber aus Steuergeldern finanziert. "Untreue" lautet der Vorwurf.
Bei Dörfler kommt aber noch ein zweiter Aspekt dazu: Jener der Vorteilsnahme als Amtsträger. Wenn es stimmt, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, dann hätte er als politischer Referent die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen persönlichen Nutzen geknüpft: Denn aus dem Verkehrssicherheitsfonds wurden PR-Aktionen bezahlt, die vor allem Dörfler zugute kamen.
Dörfler hat die Vorwürfe in der Vergangenheit bestritten und erklärt, er könne sich an das Gespräch nicht mehr erinnern. Tatsächlich hat der besagte Unternehmer den Auftrag bekommen, obwohl er nichts dafür zahlte. Doch selbst, wenn es bei einer Forderung geblieben wäre, hätte sich Dörfler strafbar gemacht. Das Strafmaß liegt bei bis zu drei Jahren Haft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
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