In dem mehrheitlich katholischen Land sind Leihmutterschaften bereits verboten. Jetzt sollen aber auch Italiener bestraft werden können, die sich im Ausland für die Methode entscheiden.

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In Italien hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt. Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle. "Der Gesetzentwurf, der die Vermietung von Gebärmuttern unter Strafe stellt, ist endlich Gesetz", schrieb Ministerpräsidentin Giorgia Meloni nach der Abstimmung im Onlinedienst X.

Kritiker: Gesetz ist "mittelalterlich"

Aus Sicht von Kritikern wird hingegen homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen. Menschenrechtsgruppen bemängelten das Gesetz als "mittelalterlich".

In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits illegal. Die rechte Dreierkoalition von Meloni will das Verbot jedoch ausweiten, um auch Italiener zu bestrafen, die sich in Ländern um eine Leihmutterschaft bemühen, wo dies legal ist. Der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.

Leihmutterschaft in Italien seit 2004 illegal

Die neuen Regelungen weiten ein Gesetz aus dem Jahr 2004 aus, nachdem Menschen, die in Italien an einer Leihmutterschaft beteiligt sind, bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro drohen. Bisher konnten Italienerinnen und Italiener jedoch in Ländern, in denen Leihmutterschaft erlaubt ist, diese dort in Anspruch nehmen. Dazu gehören etwa Teile der USA und Kanada. In vielen europäischen Ländern ist Leihmutterschaft hingegen verboten, darunter Frankreich, Deutschland, Spanien und Schweden.

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses nach der Geburt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten verboten. Auch die Vermittlung ist in Deutschland unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Wunscheltern gehen daher dafür ins Ausland. (AFP/dpa/bearbeitet von cgo)

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