- Das Ibiza-Video hatte die österreichische Bundesregierung 2019 in eine tiefe Krise manövriert.
- In Wien arbeitet ein Untersuchungsausschuss die Affäre auf.
- Jetzt wurde bekannt, dass das Strache-Video bereits 2017 der SPÖ zum ersten Mal angeboten wurde.
Das Ibiza-Video ist der SPÖ gleich zwei Mal offeriert worden, nämlich einmal im Jahr 2017 und einmal 2018. Die Umstände der Angebote schilderten am Dienstag im U-Ausschuss zum einen der SPÖ-nahe Werber Nikolaus Pelinka, zum anderen der rote Kampagnenleiter im Wahlkampf 2017, Johannes Vetter als letzter Zeuge des Tages. An beide war der Wiener Anwalt herangetreten und hatte belastendes Material über den ehemaligen FPÖ-Chef
Ibiza-Affäre: Erstes Angebot bereits 2017
Vetter erhielt das Angebot bereits im Jahr 2017, während der Kampagne für die Nationalratswahl, wie er bei seiner Befragung erklärte. Den Anwalt kenne er aus Volksschulzeiten, im Sommer 2017 sei er ihm dann zufällig begegnet, und man habe ein Treffen vereinbart. Bei diesem habe der Anwalt dann angedeutet, dass er einen Mandanten vertrete, der über ein "arges Video" über Strache und den ehemaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus verfüge. Über einen Preis sei jedoch nicht gesprochen worden. Da das Angebot nebulös gewesen sei, habe er dieses nicht weiter verfolgt. Außerdem habe er damals andere Sorgen gehabt, da unmittelbar zuvor der SPÖ-Berater Tal Silberstein verhaftet worden sei, schilderte Vetter: "Das war ein so verrückter Sommer." Zudem sei er überzeugt davon, dass man Wahlen nicht durch "Schmutzwäsche" gewinne. Auch hätte eine geschwächte FPÖ am ehesten der ÖVP genützt, argumentierte der damalige SPÖ-Wahlkampfleiter.
An Pelinka war der Anwalt dann 2018 mit einem entsprechenden Angebot herangetreten. Pelinka kannte den Mann wiederum aus seiner Zeit als Praktikant in einer Wiener Anwaltskanzlei Anfang der 2000er-Jahre. Seitdem habe er Jahre lang nichts mehr von diesem gehört, 2018 habe er ihn schließlich via Facebook kontaktiert und ein Treffen in einem Wiener Kaffeehaus arrangiert. Beim rund halbstündigen Treffen sei es schließlich zum Angebot gekommen, berichtete Pelinka weiter. Dabei sei auch der Name Straches erwähnt worden, das Video hätte eine "siebenstellige" Summe kosten sollen. Verschwiegenheitserklärung habe er keine unterschreiben müssen. Eine Provision sei im Raum gestanden, es sei aber "nicht explizit" darüber gesprochen worden. Insgesamt sei Geld offenbar ein wichtiges Motiv für den Anwalt gewesen, schilderte Pelinka.
Ibiza-Video: Pelinka informierte SPÖ-Chef Kern 2018
Er habe schließlich höflich abgesagt, da er sich nicht die Hände habe schmutzig machen wollen, wie Pelinka es formulierte. Überrascht über die Existenz des Materials sei er aber nicht gewesen, habe es sich doch um eine bereits vor dem Treffen kursierende "Urban Legend" gehandelt. Er habe aber den damaligen SPÖ-Parteichef
Überraschend nicht nur für Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl war, dass offenbar die Staatsanwaltschaft gegen die Auskunftsperson ermittelt. Nach der Aussage des ehemaligen SPÖ-Bundesgeschäftsführers Thomas Drozda im U-Ausschuss sei nämlich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft eingegangen. In dieser wird Pelinka vorgeworfen, in seiner Einvernahme zur Ibiza-Causa nicht "proaktiv" alle Menschen genannt zu haben, denen er vom Ibiza-Video erzählt hat. Erst am Montag sei er dazu von der Staatsanwaltschaft einvernommen worden, berichtete Pelinka.
U-Ausschuss: Überwachung von Detektiv rechtswidrig
Vor Pelinka war im Ibiza-U-Ausschuss Casinos-Austria-Prokurist Peter Erlacher zum angeblichen Postenschacher und mutmaßlichen Gesetzeskauf rund um die Glücksspielunternehmen befragt worden. Erlacher, der früher im Finanzministerium tätig war und seit 2007 für die Casinos Austria arbeitet, legte etwa seine Sichtweise über die Bestellung von FPÖ-Mann Peter Sidlo zum Finanzvorstand oder zu den Vorgängen rund um die zurückgezogene Glücksspielnovelle im Jahr 2018 dar. Der Erkenntnisgewinn blieb allerdings bescheiden, er sei in die Sidlo-Bestellung nicht wirklich eingebunden gewesen, schilderte er.
Bekannt geworden war am Dienstag indes ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien, wonach ein großer Teil der Überwachungsmaßnahmen gegen den mittlerweile in Deutschland festgenommenen Privatdetektiv Julian H. rechtswidrig war und aufgehoben wurde. Die in einem gewissen Zeitraum vom Gericht genehmigten Beschlüsse und Daten zur Überwachung von Telefonnachrichten müssen daher aufgehoben, die dabei gesammelten Ergebnisse vernichtet werden, berichtete der "Standard" am Dienstag. (mt/APA)
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