Die Asyldebatte nimmt wieder Fahrt auf. Innenminister Herbert Kickl sieht generellen Handlungsbedarf beim Asylrecht. Anlass sind die jüngsten Angriffe auf offener Straße.

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Nach Attacken durch zwei Afghanen und einen Österreicher mit ägyptischen Wurzeln auf eine Familie, einen Polizisten und einen Soldaten will Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) das Asylrecht grundsätzlich auf den Prüfstand stellen.

"Wir brauchen mutige Ansätze", sagte Kickl auf einer Pressekonferenz in Wien. Die Regierung wolle den EU-Vorsitz in der zweiten Jahreshälfte nutzen, um in dieser Frage europaweit Verbündete zu gewinnen.

Das aktuelle Asylrecht werde den Anforderungen einer globalisierten Welt nicht mehr gerecht, argumentierte der FPÖ-Politiker.

Straffällige Asylwerber sollen in Schubhaft genommen werden

Konkret sollen nach Kickls Vorstellung straffällig gewordene Asylwerber nach verbüßter Haftstrafe in Anschlussschubhaft genommen werden.

Auslöser dieser Überlegungen ist der Fall des 23-jährigen Afghanen, der in Wien-Leopoldstadt vier Personen niedergestochen und schwer verletzt hatte.

Kickl und der im Innenministerium für Asylfragen zuständige Peter Webinger äußerten sich bei einer Pressekonferenz am Dienstag insgesamt ausweichend. Sie sprachen mehrfach von "rechtlichen Lücken", die geschlossen werden müssten.

Der Innenminister beklagte, dass Abschiebungen nach Afghanistan von mehreren Seiten kritisiert würden - nicht nur von NGOs, sondern auch von SPÖ, Grünen und den NEOS. Es gebe "viele Wiederstände", sagte Kickl. Er wolle trotzdem "so restriktiv wie nur möglich" vorgehen.

Afghanen sind zweitgrößte Gruppe bei Asylsuchenden

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) tritt schon länger dafür ein, dass im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge nicht mehr nach Europa, sondern in sichere Regionen oder die Herkunftsländer zurückgebracht werden sollten.

Afghanen stellen in Österreich nach den Syrern die zweitgrößte Gruppe bei den Asylsuchenden. Kickl will nun zunächst die Abschiebungen forcieren.

Nach dem Messerangriff auf einen Wachsoldaten vor der iranischen Botschafter-Residenz in Wien gibt es erste Hinweise auf einen möglichen politischen Hintergrund.

Der 26 Jahre alte Angreifer, ein Mann mit österreichischem Pass und ägyptischen Wurzeln, habe "eindeutig Sympathie für den politischen Islam" gehabt, sagte die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis.

Die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellten Dokumente seien aber noch nicht vollständig ausgewertet. Der 26-Jährige war bei seiner Attacke in der Nacht zum Montag von dem Wachsoldaten erschossen worden.

Weiterer Zwischenfall vor Parlament

Am Dienstag kam es vor dem provisorischen Parlament in Wien zu einem weiteren Zwischenfall. Ein 26-jähriger Afghane verwickelte laut Polizei einen in einem Streifenwagen sitzenden Beamten vor dem provisorischem Parlament am Heldenplatz in ein Gespräch.

Plötzlich habe er den Polizisten am Kragen gepackt und versucht, ihn aus dem Auto zu zerren. Der Beamte setzte Pfefferspray ein und nahm den Mann fest. Das Motiv für den Angriff ist noch völlig unklar.

Vor knapp einer Woche hatte ein 23-jähriger Afghane eine dreiköpfige Familie in Wien auf offener Straße niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Außerdem wurde ein 20-jähriger Landsmann von ihm attackiert.

Er habe wegen seiner "schlechten, aggressiven Stimmung" und aus Wut über seine gesamte Lebenssituation gehandelt, hieß es vonseiten der Polizei nach dem Verhör des Verdächtigen.

Der 23-Jährige war 2015 im Zuge der großen Flüchtlingsbewegung nach Österreich gekommen. Als sich kein baldiges Ende seines Asylverfahrens abzeichnete, beantragte er beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seine freiwillige Rückkehr nach Afghanistan.

Er bekam diese bewilligt, wurde allerdings nicht abgeschoben. Der Afghane soll sein Ausreisezertifikat nicht abgeholt haben.

Der Mann kam daraufhin in Kontakt mit der Drogenszene, wurde 2017 wegen Suchtgifthandels zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt und im Dezember 2017 entlassen.

Das BFA sei zwar über die bevorstehende Entlassung informiert worden, habe aber nicht zeitgerecht reagiert, da weder ein Schubhaftbescheid noch ein Festnahmeauftrag vorgelegen habe. (ank/dpa/APA)

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