Der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben wurde im Zuge des NSU-Prozesses zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll die Waffe besorgt haben, mit der mehrere Menschen ermordet wurden. Nun wurde der Haftbefehl aufgehoben, Wohlleben ist frei.
Der Haftbefehl gegen Ralf Wohlleben wurde mit einem Beschluss vom Dienstag aufgehoben, wie das Oberlandesgericht München mitteilte.
Demnach verließ der 43-Jährige bereits am Mittwochmorgen die Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Zur Begründung hieß es, dass keine Fluchtgefahr mehr bestehe.
Wohlleben saß während des laufenden NSU-Prozesses bereits sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft. Er hätte damit höchstens noch drei Jahre und vier Monate im Gefängnis verbüßen müssen.
Wohllebens Aufenthaltsort unbekannt
Mit der Aufhebung des Haftbefehls folgte das Gericht einer Einschätzung des Generalbundesanwalts in Karlsruhe, der eine Gefängnisstrafe für Wohlleben für nicht mehr erforderlich hielt. Wo Wohlleben sich nach seiner Entlassung befindet, sei dem Gericht nicht bekannt.
Vor einer Woche wurde Wohlleben im NSU-Prozess der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der ehemalige NPD-Funktionär die Mordwaffe vom Typ "Ceska" für die rechte Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" organisiert hat. Auch habe er gewusst, wofür die Waffe eingesetzt werden sollte.
Der NSU hatte über Jahre hinweg aus dem Untergrund heraus neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft aus rechtsideologischer Gesinnung sowie eine Polizistin ermordet.
Darüber hinaus begingen die Rechtsterroristen Böhnhardt und Mundlos zwei Sprengstoffanschläge mit vielen Verletzten und mehr als ein Dutzend Raubüberfälle. Am Ende begingen sie Suizid.
Beate Zschäpe hatte mit beiden im Untergrund gelebt und wurde zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Das schließt eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu aus. (jwo/dpa/AFP) © AFP
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