Eskalation im Brexit-Streit: Die EU hat rechtliche Schritte gegen Großbritannien eingeleitet. Der Grund: Europa wirft den Briten eine Verletzung des EU-Austrittsvertrags vor.
Im Brexit-Streit leitet die Europäische Union rechtliche Schritte gegen Großbritannien wegen Verletzung des EU-Austrittsvertrags ein. Das kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag in Brüssel an.
Das Verfahren kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen, der Geldbußen gegen Großbritannien verhängen könnte
Hintergrund ist das britische Binnenmarktgesetz, das am Dienstag vom Unterhaus beschlossen wurde und das Teile des bereits gültigen Austrittsvertrags aushebeln soll. Die EU-Kommission hatte der britischen Regierung ein Ultimatum bis Mittwoch gesetzt, die umstrittenen Klauseln des Gesetzes zurückzunehmen.
Von der Leyen verschickt Brief an London - erster Schritt zu Verfahren
Da dies nicht geschah, verschickte die Brüsseler Behörde nun eine offizielle Anzeige nach London, dass sie eine Verletzung des Vertrags sieht. Von der
Das Binnenmarktgesetz - das noch vom britischen Oberhaus behandelt werden muss - wäre ein Verstoß gegen das im Vertrag festgelegte Prinzip des "guten Glaubens" und konkret gegen das Protokoll für Nordirland, sagte von der Leyen. Trotz des nun gestarteten Verfahrens werde die EU weiter auf volle Einhaltung des Austrittsvertrags pochen und sich selbst auch daran halten. "Wir stehen zu unseren Verpflichtungen", sagte von der Leyen.
EU wirft Johnson Vertrauensbruch vor
Die EU hatte die Pläne von Premierminister
Die britische Provinz soll nach dem Vertrag enger an den EU-Binnenmarkt und die Zollunion gebunden bleiben, was Kontrollen im Güterverkehr mit dem übrigen Vereinigten Königreich nötig macht. London warnt, damit könnte Nordirland abgekoppelt werden. Im Brexit-Vertrag hatte Johnson dies jedoch akzeptiert.
Trotz des Streits über das Binnenmarktgesetz laufen diese Woche wieder Verhandlungen über den anvisierten Handelspakt beider Seiten für die Zeit nach der Brexit-Übergangsphase.
Großbritannien verlässt Ende des Jahres auch den EU-Binnenmarkt und die Zollunion. Ohne Anschlussvertrag droht ein harter wirtschaftlicher Bruch mit Zöllen und anderen Handelshürden. (mgb/dpa/afp)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.