In Düsseldorf beginnt der Prozess gegen Marco G., den mutmaßlichen Bahnhofs-Bomber von Bonn. Vor der Verhandlung steht eine Frage im Raum: Welche Gefahr geht von radikal-islamistischen Gruppen wie den Salafisten in Deutschland aus?

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Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt am heutigen Montag der Prozess gegen den mutmaßlichen Bonner Bahnhofs-Bomber. Marco G. hatte am 10. Dezember 2012 mit einer selbstgebauten Rohrbombe einen Anschlag auf den Bonner Hauptbahnhof geplant. Um Haaresbreite entgingen an diesem Tag zahlreiche Reisende einem Terroranschlag. Aufgrund eines Konstruktionsfehlers kam es nicht zur Detonation der Bombe.

Der mutmaßliche islamistische Terrorist soll zudem an einem Mordkomplott an Markus Beisicht, dem Vorsitzenden der rechtsextremen Partei Pro NRW, beteiligt gewesen sein. Im März 2013 konnten Spezialkräfte den Anschlag vereitelten. Dank einer Fehlzündung und dem Einsatz von Spezialeinheiten konnte jeweils ein Blutbad verhindert. Doch die Wurzel der Gefahr scheint nicht beseitigt.

Verfassungsschutz warnt vor islamistischem Terrorismus

Damals wie heute besteht eine Bedrohung durch islamistische Terroristen. Nach Angaben des Bundesverfassungsschutzes stellen insbesondere Salafisten eine der größten Gefahren in Deutschland dar. Angeblich halten sich mehr als 6000 Personen, die eine radikal-islamistischen Ideologie vertreten, in der Bundesrepublik auf. Doch wer gehört zum Kreis der Salafisten? Hier besteht keine trennscharfe Unterscheidung im Grad der Ideologie des Radikalismus. Die Übergänge scheinen fließend.

Zwar existiert keine direkte Verbindung zwischen Salafismus und der Terrormiliz des Islamischen Staat (IS), aber ideologische Überschneidungen sind nicht von der Hand zu weisen. Sowohl die Salafisten als auch die Mitglieder der IS vertreten eine ultrakonservative Auslegung des Korans und interpretieren die Heilige Schrift des Islams nach ihren extremen Vorstellungen. Aus dem Koran leitet sich die Scharia ab, die Gesetze, die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten und erfüllen sind.

Die "Halbstarken" der Scharia-Polizei

In Wuppertal waren jüngst radikal-islamistische Salafisten als "Scharia-Polizei" aufgetreten und hatten mit Verbotshinweisen den Anspruch auf eine "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone) erhoben. Auf den Hinweisen waren die Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und keine Drogen. Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime, verurteilte das Tragen der "Scharia-Polizei"-Westen. "Diese paar Halbstarken sprechen nicht in unserem Namen", so Mazyek.

Der islamistische Terrorismus ist für den Bundesverfassungsschutz eine große Herausforderung. 400 Islamisten seien aus Deutschland in den Irak und Syrien ausgereist. Laut Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesverfassungsschutzes, besteht die Gefahr, dass sie als Rückkehrer in Deutschland Anschläge begehen könnten. Aus dem Irak und Syrien werde gezielt Propaganda gemacht, um junge Leute in Deutschland für den Kampf in Reihen des Islamischen Staat anzuwerben, so Maaßen in einem Interview mit dem "Deutschlandfunk".

Prozess gegen Bonner Bahnhofs-Bomber beginnt

Diese Personen seien teilweise hoch motiviert Selbstmordanschläge zu begehen. In den letzten Monaten haben fünf Personen, Deutsche oder ehemals in Deutschland lebende, bereits Selbstmordanschläge verübt, fügt er hinzu. "Das ist für uns schon ein Grund von großer Sorge", so Maaßen weiter.

Der Verfassungsschutz muss die aktuelle Lage und die daraus mögliche Bedrohung richtig einschätzen. Auch der Ausgang des Prozesses gegen den mutmaßlichen Bonner Bahnhofs-Bomber Marco G. könnte dafür erste Aufschlüsse liefern. Der erste Verhandlungstag begann jedoch mit einer einstündigen Verzögerung.

Die Verteidigung hatte schon vor Beginn der Sitzung Befangenheitsanträge gegen den Senat gestellt. Mit einem schnellen Urteil ist nicht zu rechnen. Die Ankläger gehen von einem langwierigen Verfahren von bis zu zwei Jahren aus. Marco G. droht im Fall einer Verurteilung lebenslange Haft.

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