Ab März werden aus Betreuungszentren des Bundes in Österreich Ausreisezentren. Es ist nur einer von vielen Schritten, den die FPÖ im Zuge einer Verfassungsänderung plant.
Die rechtskonservative Regierung plant eine Verfassungsänderung, um künftig Sicherungshaft für bestimmte Asylbewerber verhängen zu können. Das kündigte Innenminister
Österreich wäre bei weitem nicht das erste Land in der EU, das eine solche Maßnahme rechtlich ermögliche, meinte Kickl. Für eine Verfassungsänderung ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit nötig, also die Zustimmung zumindest einer der Oppositionsparteien. Ein Anlass des Vorstoßes ist ein Tötungsdelikt, bei dem ein als gefährlich bekannter Asylbewerber einen Amtsleiter erstochen haben soll.
"Wird wenig Anreiz bestehen, sich dort herumzutreiben"
Zugleich würden aus den Betreuungszentren des Bundes für Asylbewerber ab 1. März Ausreisezentren, so Kickl. Das sei ein wichtiges Signal an alle, die auf Schutz in der Alpenrepublik hofften. Konkret würden nicht nur intensiv die Reiseroute und die Identität festgestellt, sondern auch eine Gefährdungsprognose erstellt, sagte der FPÖ-Politiker.
Auf freiwilliger Basis müssten die Asylbewerber einen Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr einhalten und anwesend sein. "Wer das nicht will, für den werden wir einen Ort finden, wo wenig Anreiz besteht, sich dort herumzutreiben", sagte der Minister mit Blick auf abgelegene ländliche Quartiere.
Ziel der erneuten Verschärfung des Asylrechts sei, dass künftig in Österreich praktisch keine Asylanträge mehr gestellt werden könnten. Das Land sei von sicheren Drittstaaten umgeben, sagte Kickl. © dpa
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