Der Nationalrat hat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ eine Novelle zum Fremdenrecht beschlossen.

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Künftig können Flüchtlingen bis zu 840 Euro Bargeld abgenommen werden. Eine weitere Neuerung betrifft die Erlaubnis zur Prüfung von mitgeführten Datenträgern wie Handys, um beim Verdacht von Falschangaben die Identität bzw. die Reiseroute prüfen zu können.

Ferner ist es künftig etwa möglich, einen vor der Ausweisung stehenden Fremden über die geltende 72-Stunden-Frist hinaus in Schubhaft festzuhalten, wenn er während seiner Anhaltung einen Asylantrag stellt und der Verdacht besteht, dass er damit nur seine Außerlandesbringung verhindern will.

Fluchtgefahr allein - ohne Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit - reicht dafür künftig nicht mehr aus, um Asylwerber in Schubhaft zu nehmen.

Widersetzung eines Einreiseverbots kann mit Haft bestraft werden

Um ein etwaiges Untertauchen von Flüchtlingen zu verhindern, sind Krankenanstalten in Hinkunft verpflichtet, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl über deren bevorstehende Entlassung zu informieren.

Fremden, die trotz eines rechtskräftigen Einreise- oder Aufenthaltsverbots wieder nach Österreich kommen oder sich hier aufhalten, droht künftig nicht nur wie bisher eine Geldstrafe von 5.000 bis 15.000 Euro, sie können alternativ auch für bis zu sechs Wochen in Haft genommen werden.

Eine weitere Neuerung: Asylwerber können bereits im Zulassungsverfahren verpflichtet werden, Unterkunft in einer bestimmten Betreuungseinrichtung des Bundes zu beziehen.  © APA

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