• Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller werden in der Neuauflage des Prozesses in der Causa Prikraf freigesprochen.
  • In erster Instanz hatte der Ex-FPÖ-Chef eine bedingte Haftstrafe ausgefasst.
  • Nötig wurde der zweite Prozess, da das Oberlandesgericht Wien das erstinstanzliche Urteil aufgehoben hatte.

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In der Neuauflage des Prikraf-Prozesses vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien hat es Freisprüche für Heinz-Christian Strache und Klinik-Betreiber Walter Grubmüller gegeben. Im Gegensatz zum ersten Prozess sah das Gericht keinen Beweis für Korruption.

Strache war in der Causa um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds wegen Bestechung und Bestechlichkeit angeklagt. In einem ersten Prozess war der Ex-FPÖ-Chef zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil wieder auf.

In dem Verfahren ging es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Der mitangeklagte Klinik-Betreiber Grubmüller hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen - in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen - Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei gespendet. Grubmüller erhielt ursprünglich zwölf Monate bedingte Haft.

Strafrechtliche Verfolgung sei ein wesentliches Instrument gegen Korruption, betonte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings ändere dies nichts daran, dass auch in derartigen Verfahren Beweise erfüllt sein müssen, herrsche bei Korruption doch kein anderer Maßstab.

Neuauflage im Prikraf-Prozess: Urteile waren bereits Ende 2022 erwartet worden

Eigentlich war bereits Ende des vergangenen Jahres ein Urteil erwartet worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellte am eigentlich letzten Prozesstag kurzfristig und überraschend aber weitere Beweisanträge. Als erster Zeuge sagte am Dienstag der nunmehrige Kärntner FPÖ-Obmann Erwin Angerer aus. Auch er schilderte noch einmal die parlamentarische Praxis bei Initiativanträgen. Über Hintergründe zur besagten Initiative konnte er nicht viel sagen.

Nach Angerer stand als Zeuge Peter Wurm auf der Tagesordnung. Auch er hatte den Antrag unterzeichnet. Auch er schilderte, wie er dazu gekommen ist, den Antrag vor der bereits anstehenden Neuwahl zu unterschreiben. Und auch er konnte sich "ganz ehrlich nicht an diese spezielle Geschichte", also den Prikraf-Antrag, erinnern. Inhaltlich sei dies immer eine Forderung der Freiheitlichen gewesen. An irgendwelche Besonderheiten konnte auch Wurm sich nicht erinnern.

Letzter Zeuge war SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter

Letzter Zeuge war kein Freiheitlicher, sondern der SPÖ-Abgeordnete Christoph Matznetter. Er war von Grubmüllers Seite beantragt worden, weil er den Klinik-Betreiber persönlich kennt und sich mit dem Thema Prikraf beschäftigt hat. Auch er fand die Praxis im Prikraf als Wirtschaftskammer-Funktionär laut eigener Aussage sonderbar und unfair. Er habe Grubmüller als politisch interessierten, Anteil nehmenden Menschen kennengelernt.

Der Vertreter der WKStA räumte in seinem Schlussplädoyer ein, dass es kein "todsicheres Beweismittel" für eine mögliche Vorteilsannahme durch Strache für den Initiativantrag gebe, dies sei aber das Wesen bei korruptivem Verhalten, werden doch so gut wie nie Verträge abgeschlossen.

Trotz kritischer Einwände des OLG beantragte die Anklagebehörde weiterhin Schuldsprüche in der Causa wegen Vorteilsannahme. Der Initiativantrag der FPÖ sei ein "politisches Zeichen" an Grubmüller gewesen, dass man sich um dessen Anliegen kümmert. Verständnis zeigte der Oberstaatsanwalt für Grubmüllers Anliegen selbst, die Situation im Prikraf sei eindeutig ein Missstand.

Freisprüche forderten erwartungsgemäß die Verteidiger beider Angeklagten. Chats würden belegen, dass Grubmüller äußerst politisch interessiert sei, sagte dessen Anwalt, der resümierte: "Diese Zusammenhänge zwischen Spende und tätig werden des Herrn Strache, die gibt es nicht." Motivation sei vielmehr Grubmüllers Frust über die Politik von SPÖ und ÖVP gewesen.(APA/ank)

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