Österreich macht mit der Verschärfung des Asylrechts Ernst. Knapp drei Monate nach dem politischen Grundsatzbeschluss hat die rot-schwarze Bundesregierung am Dienstag das neue "Asyl auf Zeit" auf den Weg gebracht.
Angesichts des Flüchtlingsandrangs werde künftig generell nur noch für eine Frist von drei Jahren Schutz gewährt, teilte die Regierung mit. Danach werde geprüft, ob die Schutzgründe weiterbestehen.
Kanzler Werner Faymann (SPÖ) sprach von einem Signal, das helfen solle, die zuletzt festgelegte Zahl von 37.500 Asylanträgen für 2016 nicht zu überschreiten.
Der Nationalrat werde voraussichtlich im April das Gesetz verabschieden. Es solle rückwirkend gelten. Österreich nähert damit ihre Asylbestimmungen an deutsches Recht an.
Bislang dauerhafter Schutz gewährt
Bislang wurde Asylberechtigten grundsätzlich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) meinte, Österreich habe nun eines der schärfsten Asylgesetze in Europa.
Die Verschärfungen beim Familiennachzug, speziell für subsidiär Schutzberechtigte, würden vor allem die Migranten aus Afghanistan treffen, die derzeit größte Flüchtlingsgruppe.
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