Die Regierung hat die Eckpunkte eine Entlastung für Familien beschlossen. Davon profitieren vor allem Steuerzahler. Zwar sollen auch Geringverdiener etwas davon haben: wie viel, ist aber noch nicht fix.

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Noch ist nichts in trockenen Tüchern. Bis das erste große Prestigeprojekt der neuen Regierung in Gesetzesform gegossen wird, wird der Sommer ins Land gezogen sein. Aber heute haben ÖVP und FPÖ den "Familienbonus" zumindest in Eckpunkten beschlossen. "Jeder, der Kinder hat und arbeiten geht, profitiert davon", sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Wirklich lohnend ist die neue Regelung freilich nur für jene Elternteile, die einigermaßen ordentlich verdienen.

Die Vorgeschichte

Doch worum geht es eigentlich bei der neuen Regelung? Und wem bringt sie wie viel? Noch gibt es einige Fragezeichen.

Zur Vorgeschichte: Als ÖVP-Spitzenkandidat hatte Kurz im Wahlkampf mit einer steuerlichen Entlastung von 1.500 Euro pro Jahr für berufstätige Elternteile geworben. Die Idee dahinter: Wer Kinder in die Welt setzt und großzieht, sollte einen Vorteil gegenüber Kinderlosen haben.

Schon im Sommer kam heftige Kritik von SPÖ und Grünen an den Plänen: Das Modell von Kurz berücksichtige nur jene rund 700.000 Familien, die monatlich mehr als 1.250 Euro verdienen und damit steuerpflichtig seien. Wer keine oder nur wenig Steuern zahle – das betrifft die Elternteile von etwa 500.000 Kindern - falle um den Bonus um.

Wie aber sollte dieser gordische Knoten gelöst werden? Von einer Erhöhung der Transferleistungen für Geringverdiener wollte die ÖVP nichts wissen. Beklagen doch die Konservativen seit Jahren, dass die staatlichen Zuwendungen insgesamt zu üppig seien.

Nun hat die Regierung einen Kompromiss gefunden: Die Erhöhung des "Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag". Das ist eine steuerliche Entlastung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer zugute kommen soll.

Mit anderen Worten: Geringverdiener sollen den Familienbonus über den Lohnzettel ausbezahlt bekommen. Wie viel das im Einzelfall sein wird, steht aber noch nicht fest. Das sei derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen, ließ Finanzminister Hartwig Löger am Randes des Ministerrates durchblicken.

Soll heißen: In welchen Ausmaß Geringverdiener von der neuen Regelung profitieren, bleibt unklar.

Auswirkung für steuerpflichtige Eltern

Einigermaßen sicher ist nun allerdings, wie sich der Familienbonus auf steuerpflichtige Elternteile auswirkt. Kurz nannte am Vormittag zwei möglicher Fälle.

Beispiel 1: Eine Familie mit einem Kind, in der einer der Eltern 1.700 Euro brutto verdient. In diesem Fall soll die Entlastung 1.500 Euro pro Jahr betragen – was der gesamtem Steuerlast entspricht.

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 2.300 Euro brutto. In diesem Fall soll die steuerliche Entlastung 3.000 Euro im Jahr betragen – was laut Kurz etwa 80 Prozent der gesamten Steuerlast entspricht.

Spürbare Entlastung für viele Familien

Wird in Zukunft das gesamte Geld zusätzlich am Konto landen? Nein. Denn mit dem Familienbonus einher geht eine Streichung der bisherigen Steuererleichterungen für Eltern.

Schon jetzt reduziert sich die Steuerbemessungsgrundlage für Eltern durch einen Kinderfreibetrag (bis zu 600 Euro) und einen Kinderbetreuungsfreibetrag (bis zu 2300 Euro). Beides bringt Eltern bisher steuerliche Erleichterungen in der Höhe von einigen hundert Euro pro Jahr.

Die Regierung rechnet damit, dass die neue Regelung rund 1,2 Milliarden Euro kosten wird. Sie soll 2019 in Kraft treten.

Fazit: Der Familienbonus bringt Familien mit eher kleinem bis mittleren Einkommen eine spürbare Entlastung. Das können im besten Fall einige tausend Euro pro Jahr sein.

In welchem Ausmaß Geringverdiener von der neuen Regelung profitieren werden, steht aber noch nicht fest.

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