Ein "Fake News"-Vorwurf hat juristische Folgen: "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk verklagt die ÖVP Niederösterreich, nachdem diese ihn der Lüge bezichtigt hat.

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Es ist etwa zweieinhalb Monate her, als die Wiener Wochenzeitung "Falter" erstmals über hohe Förderungssummen für die Privatstiftung von Erwin Pröll (ÖVP) berichtete.

Kurz danach schlug die ÖVP Niederösterreich zurück: Ihr Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner beanstandete in einer Aussendung, der "Falter" habe "Fake News" produziert, und bezichtigte Chefredakteur Florian Klenk der Lüge.

Es handle sich um eine "aufgewärmte Geschichte". Klenk versuche, "Skandale herbeizuschreiben, die es nicht gibt", so Ebner weiter.

Wie Klenk nun via Twitter bekannt gegeben hat, wird er sich gegen den Vorwurf der "Fake News" wehren und vor Gericht ziehen. Der "Falter"-Chefredakteur verklagt Ebner und die ÖVP Niederösterreich auf Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung nach ABGB, wie die "Presse" vorab berichtet.

Prozess könnte Klageweg für Journalisten erleichtern

Es solle ein Musterprozess sein, kündigte Klenk an: "Ich hoffe auf ein grundsätzliches Urteil, das uns Journalisten die Möglichkeit gibt, gegen den immer öfter erhobenen Fake-News-Vorwurf gerichtlich vorzugehen", schrieb er auf Twitter:

ÖVP soll "Fake News"-Aussage beweisen

In der Klageschrift beantragt sein Anwalt Alfred J. Noll eine "Beweislastumkehr". Das heißt, nicht Klenk soll beweisen, dass seine Nachrichten keine "Fake News" sind, sondern die ÖVP Niederösterreich soll Beweise vorbringen, die ihre Vorwürfe untermauern.

Ein Knackpunkt wird sein: Ist die "Fake News"-Aussage ein erlaubtes Werturteil, eine persönliche Einschätzung? Klenk hält dagegen: "Es ist eine die öffentliche Debatte zersetzende falsche Tatsachenbehauptung. Ich bin auf Ebners Beweise gespannt."

Keine WKStA-Verfahren nach "Falter"-Bericht

Der "Falter" hatte im Jänner Prölls Umgang mit Steuergeldern kritisiert. Die Rede war von einem "intransparenten feudalistischen System eines der mächtigsten österreichischen Politiker". Der Hintergrund: Die Privatstiftung Prölls erhielt seit dem Jahr 2008 nicht weniger als 1,35 Millionen Euro an Subventionen vom Land, wovon 300.000 Euro bereits auf Stiftungskonten ausgezahlt wurden.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) prüfte die Vorwürfe, leitete aber kein Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Landeshauptmann Pröll ein. (af)

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