Österreich und weitere EU-Staaten haben verschiedene Richtlinien nicht umgesetzt. Darum hat die EU-Kommission angekündigt, vier Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und den Ländern zwei Monate Zeit zu geben, die erfordlichen Maßnahmen umzusetzen.

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Die EU-Kommission hat am Donnerstag in Brüssel mitgeteilt, vier Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und weitere EU-Staaten einzuleiten, weil diese Richtlinien in den Bereichen Strommarkt, Energieeffizienz bei Gebäuden, Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Lebensmittelzutaten nicht umgesetzt haben. Die Länder haben zwei Monate Zeit, um die Richtlinien vollständig umzusetzen. Andernfalls kann die Kommission eine strengere Verwarnung aussprechen.

Nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wäre dann eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die Kommission fordert die betroffenen Staaten heute daher dringend auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Gesetze mit den EU-Vorgaben in Einklang zu bringen.

So hätten die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften zur Gestaltung des Strommarkts eigentlich bis bis zum 17. Jänner 2025 umsetzen müssen, mit Ausnahme der Bestimmungen zur freien Wahl des Lieferanten und zur Energieteilung, für die sie bis 17. Juli 2026 Zeit haben. Die Vorschriften wurden als Reaktion auf den Anstieg der Energiepreise ausgearbeitet und zielen darauf ab, die Strompreise für die Verbraucher stabiler und weniger abhängig vom Preis fossiler Brennstoffe zu machen.

Vorschriften zu Heizkesseln nicht erfüllt

Die Kommission fordert Österreich und acht weitere Mitgliedstaaten auf, die vereinbarten Bestimmungen zur schrittweisen Abschaffung finanzieller Anreize für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel umzusetzen. Frist dafür war der 1. Jänner 2025. Dies fällt in den im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die überarbeitete Richtlinie trat am 28. Mai 2024 in Kraft, die allgemeine Umsetzungsfrist endet am 29. Mai 2026.

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Österreich und 15 weitere EU-Länder haben Sozialvorschriften zu Tätigkeiten im Straßenverkehr nicht vollständig umgesetzt. Diese Verordnung legt die gemeinsamen Standards für Straßenverkehrsunternehmen zur Erbringung von Straßenverkehrsdienstleistungen innerhalb der EU fest.

Fünf Mitgliedstaaten - darunter Österreich - haben die EU-Regelung über 2-Methyloxolan als Extraktionslösungsmittel bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten nicht komplett umgesetzt, kritisiert die Kommission weiter. Dies hätte bis 16. Februar 2025 erfolgen müssen. Ziel der Richtlinie ist es, 2-Methyloxolan in die Unionsliste der zugelassenen Extraktionslösungsmittel aufzunehmen, die bei der Herstellung von Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelzutaten verwendet werden dürfen. (apa/bearbeitet von nap)