Die EU-Kommission hat am Donnerstag ein Paket von Vertragsverletzungsverfahren geschnürt. 26 Mitgliedstaaten sind betroffen, darunter auch Österreich. Es geht dabei um drei Regelungen.

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Österreich habe EU-Regelungen zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel in Insolvenzverfahren, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sowie für schnellere Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien nicht fristgerecht umgesetzt, kritisiert die Brüsseler Behörde.

Österreich ist nicht allein

Österreich hat laut Kommission die Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie nicht vollständig umgesetzt. Laut Richtlinie müssen die beteiligten Parteien bei Restrukturierung, Insolvenz und Entschuldung die Möglichkeit haben, die Anmeldung von Forderungen, Vorlage von Plänen und Mitteilungen an Gläubiger elektronisch durchzuführen. Sie ist im Juli 2019 in Kraft getreten; die Bestimmungen waren bis 17. Juli 2024 umzusetzen. Österreich und Irland haben laut Kommission bisher keine entsprechenden Maßnahmen mitgeteilt.

Auch ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Rechnungslegungs-, der Transparenz- und der Abschlussprüferrichtlinie (in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung geänderten Fassung) haben Österreich und 16 weitere EU-Länder nicht fristgerecht nach Brüssel gemeldet. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet große sowie börsennotierte Unternehmen, Informationen zu den Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt offenzulegen. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Die neuen Vorschriften gelten für Geschäftsjahre, die am 1. Jänner 2024 oder danach beginnen.

EU-Kommission leitet erste Schritte ein

26 Mitgliedstaaten - darunter Österreich - werden von der Kommission aufgefordert, die Bestimmungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vollständig umzusetzen. Die überarbeitete Richtlinie trat im November 2023 in Kraft; einige Bestimmungen mussten bis 1. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Nur Dänemark habe diese Frist eingehalten.

Die Kommission richtet nun als ersten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die nationale Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien nicht fristgerecht mitgeteilt haben. Österreich und die anderen betroffenen Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um die Aufforderungsschreiben zu beantworten und ihre Umsetzung abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission als nächsten Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. (APA/bearbeitet von phs)

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