Das Europaparlament beugt sich dem Druck der Wirtschaft und verschiebt das EU-Lieferkettengesetz, das Menschenrechte und Umwelt schützen soll, um ein Jahr.
Das Europaparlament hat für einen Aufschub des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr gestimmt. Die Abgeordneten beschlossen am Donnerstag in Straßburg einen Vorschlag der EU-Kommission, nach dem die ersten Vorschriften des Gesetzes erst am 26. Juli 2028 gelten sollen. Ein weiteres Jahr später soll die EU-Richtlinie dann voll greifen.
Eigentlich will die EU mit dem Lieferkettengesetz Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Auf massiven Druck aus der Wirtschaft hatte die Kommission die nun beschlossene Verschiebung vorgeschlagen. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Lockerungen folgen, über die das Europaparlament und die 27 EU-Länder noch beraten müssen.
Nachweis nur bei direkten Zulieferern und nur noch alle 5 Jahre
So sollen die betroffenen Firmen nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Ein Nachweis dafür würde den Vorschlägen zufolge nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre fällig. Die Kommission will zudem eine EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Vorgaben einschränken.
Die Abgeordneten in Straßburg stimmten am Donnerstag zudem für eine Verschiebung von Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen. Teile dieses Gesetzes sollen um zwei Jahre nach hinten verschoben werden. Das betrifft insbesondere Vorgaben für Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, für größere Unternehmen gilt das Gesetz bereits. (afp/bearbeitet von nap)