Beide haben sie Fehler gemacht, beide haben sie es zugegeben, beide haben sie eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren ausgefasst: Den nunmehrigen Ex-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß und Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser eint auf den ersten Blick mehr, als sie trennt. Doch es gibt einen maßgeblichen Unterschied.

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Ernst Strasser hat eingewilligt, gegen 100.000 Euro Honorar Einfluss auf eine EU-Richtlinie zu nehmen. Das sieht das Wiener Straflandesgericht als erwiesen an. In der Neuauflage des Prozesses um die "Cash-for-Laws"-Affäre wurde der ehemalige EU-Abgeordnete am Donnerstagabend zu einer Haftstrafe verurteilt. Dreieinhalb Jahre sind es diesmal. Vier waren es im ersten Prozess.

Wie schon Anfang 2013 kündigte Strassers Anwalt Thomas Kralik auch diesmal umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit hat das Urteil keine Rechtskraft, es gilt die Unschuldsvermutung.

Hatte Strasser im Vorfeld des OGH-Urteils zugegeben, falsch gehandelt zu haben, betonte er während der Neuauflage des Prozesses stets, es sei "nicht wirklich" etwas passiert. Er habe "nicht wirklich" etwas gemacht. Was implizit bedeutet: Gewollt hätte er ja schon, wenn er denn gekonnt hätte. Dumm nur für ihn, dass die Lobbyistenaffäre frühzeitig aufflog.

Uli Hoeneß hält den Kopf hoch

Uli Hoeneß hat einen anderen Weg gewählt. Er will freiwillig ins Gefängnis gehen. Obwohl seine Anwälte am Donnerstag ebenfalls Revision ankündigten, zog Hoeneß die Konsequenzen: Er verzichtete und akzeptierte damit die Haftstrafe. Zudem bestätigte der 62-Jährige seinen Rücktritt als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München.

Freilich: Hoeneß' Chancen, vor dem Bundesgerichtshof eine erneute Verhandlung zu erwirken, standen nicht gerade günstig. Das stehen sie für Strasser allerdings auch nicht.

Der einzige Punkt, den der OGH bemängelt hatte – die unklare Verbindung von Geldforderung und konkreten Amtsgeschäften – ist in der Neuauflage des Prozesses von Richterin Helene Gnida ausdrücklich hergestellt worden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zwar noch aus, aber es ist abzusehen, dass es für eine Berufung schwer werden dürfte.

"Doktor Strasser ist politisch und gesellschaftlich tot", moniert Strassers Anwalt Thomas Kralik. Uli Hoeneß hat alles verloren und hält trotzdem den Kopf hoch. Selbst die deutsche Kanzlerin Angela Merkel zollt ihm Respekt für seine Entscheidung. Bei Ernst Strasser bleibt hingegen der Eindruck eines Menschen, der auch im dritten Prozess nicht für seine Fehler geradestehen will.

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