Berater haben unter Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet. Ein Untersuchungsausschuss soll die Sache aufklären. Doch wie jetzt bekannt wurde, waren zeitweise wichtige Dateien dazu von den Rechnern des Ministeriums verschwunden.

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Das Verteidigungsministerium untersucht eine zeitweise Löschung von Daten zu IT-Projekten, die in der Berater-Affäre im Blick eines Untersuchungsausschusses sind. Der Leiter der Rechtsabteilung im Verteidigungsministerium habe am Donnerstag die Mitglieder des Ausschusses in nichtöffentlicher Sitzung über den Vorfall unterrichtet, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Demnach seien die Dateien am 19. Februar gelöscht, später aber wiederhergestellt worden.

Der Beauftragte im Ministerium für den Untersuchungsausschuss sei am 27. März davon in Kenntnis gesetzt worden, dass in der Abteilung Cyber- und Informationstechnik Daten, die den Untersuchungsauftrag des Ausschusses betreffen, "aus der Datenablage abhandengekommen sind", sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor habe der Beauftragte schriftlich darauf hingewiesen, dass Akten und Daten, die Gegenstand des Untersuchungsausschusses seien könnten, nicht gelöscht oder entfernt werden dürfen.

Daten sind vollständig wiederhergestellt worden

Der elektronische Zugang zu dem betroffenen Bereich in der Abteilung sei so beschränkt worden, dass keine Löschungen aus dem Datenbestand mehr möglich seien, sagte der Sprecher. Die vorübergehend vom Speicherort entfernten Daten seien vollständig wiederhergestellt worden. Es liefen nun interne Ermittlungen.

Der Einsatz externer Fachleute bei IT-Projekten ist ein Schwerpunkt des Untersuchungsausschusses. Berater haben unter Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet. Grüne, Linke und FDP fordern in dem Untersuchungsausschuss Aufklärung darüber, wer bei der Vergabe von Beraterverträgen Kontrolle ausgeübt hat, ob Schaden für die Steuerzahler entstanden ist und wie Regelverstöße in Zukunft verhindert werden können. Zudem geht es um sogenannte Kennverhältnisse, also einen Verdacht auf Vetternwirtschaft, aber auch die grundsätzliche Klärung der Wirtschaftlichkeit.

(dpa/fra)

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