Zum zweiten Mal hat Autorin E. Jean Carroll gegen Donald Trump wegen Verleumdung geklagt - und bekommt jetzt zum zweiten Mal eine Entschädigungszahlung zugesprochen. Die Summe überraschte wohl fast alle Beobachter.

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Ex-US-Präsident Donald Trump ist in einem zweiten Verleumdungsprozess in New York zur Zahlung von 83 Millionen Dollar (umgerechnet knapp 77 Millionen Euro) Entschädigung verurteilt worden. Das entschied am Freitag (26. Januar) eine Geschworenenjury, wie US-Medien übereinstimmend berichteten.

Urteil: Donald Trump muss Autorin E. Jean Carroll mehr als 80 Millionen Dollar zahlen

Geklagt hatte erneut die US-Autorin E. Jean Carroll. Die Jury sei in dem Zivilprozess nach etwa dreistündigen Beratungen zu ihrer Entscheidung gekommen.

Es handelte sich um den zweiten Zivilprozess der 80 Jahre alten US-Autorin gegen Trump. Die Summe übersteigt die von Carroll verlangten mehr als zehn Millionen Dollar um ein Vielfaches. Trump reagierte umgehend und nannte das Urteil in seinem Onlinenetzwerk Truth Social "absolut lächerlich". Er erklärte, er werde in Berufung gehen.

Entschädigungssumme übertrifft Carrolls Forderung bei Weitem

Zum Abschluss des ersten Verfahrens hatte es im Mai eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesprochen.

Zwei Wochen nach dem Urteil forderte Carroll in einer aktualisierten Klage aber eine noch härtere Bestrafung Trumps, nachdem dieser bei einem live übertragenen CNN-Bürgergespräch vor Millionenpublikum erneut Carrolls Vergewaltigungsvorwürfe bestritten und sie dabei auch noch als "Verrückte" beleidigt hatte.

Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte Richter Lewis Kaplan entschieden, dass spätere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die Trump bezahlen muss.

Trump fiel in Verleumdungsprozess mehrfach störend auf

Der 77-Jährige war im zweiten Prozess - anders als im ersten - mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäußerungen störend aufgefallen, weswegen ihm der Richter zwischenzeitlich mit Ausschluss gedroht hatte.

Bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen gilt Trump als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung. (mt/afp/dpa)

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